Die Leasinganbieter betonen, dass ihre Freigabe ausschließlich die Vertragsabwicklung betrifft. Sie beinhaltet normalerweise keine Zusage zur Übernahme von Garantie‑ oder Rückrufkosten. Versicherungen leisten nur nach Vertragsbedingungen und ersetzen keine technische Freigabe oder Ersatzteilversorgung. Die gesetzliche Gewährleistung bleibt beim Händler, selbst wenn der Hersteller insolvent ist. Herstellergarantien können im Insolvenzfall zu Forderungen an den Händler werden, denn nur mit diesem hat der Endverbraucher einen Vertrag geschlossen. Ein sicherheitsrechtlicher Rückruf wiederum bleibt bestehen, unabhängig davon, ob der Hersteller zahlungsfähig ist oder nicht.
Besonders kritisch sieht Brust den Fall Babboe. Die niederländische Marktaufsicht NVWA hatte 2024 vor strukturellen Sicherheitsmängeln an mehreren Babboe‑Lastenradmodellen gewarnt, darunter mögliche Haarrisse und Rahmenversagen. Für weitere Modelle galten Inspektions‑ und Reparaturpflichten. Diese Warnungen verlieren durch die Insolvenz nicht ihre Gültigkeit. Ein betroffenes Lastenrad darf laut Brust nicht allein deshalb wieder genutzt oder verkauft werden, weil ein Leasinganbieter die Marke weiterhin annimmt. Ohne klare Prüfanweisungen, verfügbare Ersatzteile und dokumentierte Durchführung kann laut Brust keine technische Freigabe verantwortet werden.
Für Händler ergeben sich daraus laut Brust konkrete Risiken. Bei selbst verkauften Rädern bleiben sie Ansprechpartner für die gesetzliche Sachmängelhaftung. Kosten für Nacherfüllung oder Ersatzlieferung können mangels Rückgriffsmöglichkeiten beim insolventen Hersteller vollständig beim Händler hängen bleiben. Wurde das Rad direkt bei Babboe gekauft, ist der Händler nicht automatisch Gewährleistungsschuldner, muss aber jede freiwillige Reparatur klar dokumentieren, um keine unbeabsichtigten Verpflichtungen zu übernehmen, so Brust. Rückrufarbeiten, die Babboe zugesagt hatte, müssen nicht aus eigenen Mitteln finanziert werden. Bereits ausgeführte Arbeiten oder bestellte Teile sollten gegenüber der zuständigen Insolvenzgesellschaft geltend gemacht werden, empfiehlt der Sachverständige.
Er meint: Eine belastbare Leasingzusage müsste klären, wer bei sicherheitsrelevanten Mängeln die Kosten trägt und wie ein Leasingrad behandelt wird, das aufgrund eines ungelösten Rückrufs nicht mehr genutzt werden darf.
Von Seiten der Insolvenzverwaltung, potenziellen Nachfolgegesellschaften und Behörden fordert der Experte klare Maßnahmen: eine öffentliche Übersicht aller offenen Babboe‑Fälle, eindeutige Aussagen zu gültigen und ungültigen Reparaturen, die Benennung eines Verantwortlichen für ausstehende Maßnahmen, dauerhafter Zugang zu technischen Unterlagen und Ersatzteilen sowie eine transparente Regelung der Händlervergütung. Ebenso wichtig ist für ihn die Frage, ob ein Erwerber der Marken Altgarantien und Rückrufverpflichtungen übernimmt. Aber wie wahrscheinlich ist es, dass dies jemand tut?
