Die buchhalterischen Standards und damit auch die Warenwirtschaftssysteme kennen keine Verkaufsgutschrift, die einen Bestand verringert. Erstellt man deshalb eine eigene Rechnung, schuldet man zwei mal die Umsatzsteuer: einmal aus der eigenen Rechnung und einmal aus der Gutschrift des Leasingproviders.
Die gängigen Warenwirtschaftssysteme für die Fahrradbranche versuchen auf unterschiedlichen Wegen, eine für das Finanzamt transparente und für den Händler übersichtliche Verbuchung zu ermöglichen: Das Erstellen von Nullrechnungen etwa, oder Leasing als Zahlungsmöglichkeit beim Kassiervorgang (siehe Bild) oder das Erzeugen von Ausgabe- oder Lieferscheinen.
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