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Achtung beim Verbuchen von Gutschriften für Leasingräder
Im Leasinggeschäft ist es bei manchen Anbietern Praxis, dem Fahrradhändler für den Verkauf des Rades eine Gutschrift auszustellen. Das kann in der Buchhaltung Schwierigkeiten verursachen.
In der Warenwirtschaftssoftware Radfak lässt sich beim Kassiervorgang Leasing als Bezahlmethode auswählen, und es wird eine Pro-Forma-Rechnung erstellt. Für die Transparenz dokumentiert das System, mit welchen Einstellungen die Buchung getätigt wurde.Foto: Radfak

Die buchhalterischen Standards und damit auch die Warenwirtschaftssysteme kennen keine Verkaufsgutschrift, die einen Bestand verringert. Erstellt man deshalb eine eigene Rechnung, schuldet man zwei mal die Umsatzsteuer: einmal aus der eigenen Rechnung und einmal aus der Gutschrift des Leasingproviders.

Die gängigen Warenwirtschaftssysteme für die Fahrradbranche versuchen auf unterschiedlichen Wegen, eine für das Finanzamt transparente und für den Händler übersichtliche Verbuchung zu ermöglichen: Das Erstellen von Nullrechnungen etwa, oder Leasing als Zahlungsmöglichkeit beim Kassiervorgang (siehe Bild) oder das Erzeugen von Ausgabe- oder Lieferscheinen.

Mehr dazu lesen Sie in der März-Ausgabe des RadMarkt.

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