• Home
  • Nachrichten
  • Akku-Rückruf und -Rücknahme: Problemlöser Branchengespräch?

Akku-Rückruf und -Rücknahme: Problemlöser Branchengespräch?
Seit August 2023 besteht mit der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 ein neuer europäischer Rechtsrahmen für die Rücknahme und das Recycling von Batterien. Ziel ist es, über alle Batteriearten hinweg – von Industrie- bis Gerätebatterien – hohe Umweltstandards, eine funktionierende Kreislaufwirtschaft und einheitliche Herstellerverantwortung zu gewährleisten. Problem: die nationale Umsetzung in Deutschland stockt, weil der entsprechende Gesetzentwurf (BattDG) in der letzten Legislaturperiode nicht verabschiedet werden konnte. Somit besteht laut dem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Mikromobilität Ernst Brust »aktuell eine rechtlich unklare Übergangsphase«. Bleibt die Frage: was tun?
Fahrradtest-Veteran Ernst Brust.Foto: Jo Beckendorff

Ernst Brust verweist auf einen Akku-Rückruf seitens des Fahrrad-Herstellers Canyon Bicycles GmbH, der die Problematik auf den Punkt bringen würde: »Rücknahmesysteme dürfen defekte Akkus ohne neue Genehmigung nicht uneingeschränkt zurücknehmen, Verbraucher finden keine zuverlässige Rückgabe-Möglichkeit, Hersteller geraten in Erklärungsnot. Was bleibt, ist eine gefährliche Lücke – nicht nur in der Logistik, sondern auch in der Verantwortungskette.«
Anders ausgedrückt: »Die Rücknahme an öffentlichen Wertstoff-Höfen ist nicht flächendeckend möglich, Rücknahmestellen verweisen auf fehlende Zuständigkeit oder logistische Anforderungen, die nicht erfüllt werden können.«
Woran das liegt? Brust verweist auf strukturelle Lücken der Rücknahme-Systeme. Akkus, die bislang nach dem Batteriegesetz zugelassen waren, befinden sich in einer Art »Rechtsluft-Leere«.
Zwar existieren Übergangsregelungen – etwa zur Sicherheitsleistung oder zur Registrierung. Diese seien allerdings weder konsolidiert noch bundesweit einheitlich vollziehbar: »Die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) als zuständige Stelle für Herstellerregistrierung kann mangels gesetzlicher Grundlage keine neuen Regelungen anwenden. Gleichzeitig existiert keine zentrale Anlaufstelle für Rückrufe, die die Koordination zwischen Herstellern, Rücknahmesystemen, Sammelstellen und Behörden übernehmen könnte.«
In einem aktuellen Schreiben fordern jetzt sowohl Rücknahme-Systeme als auch Branchenverbände wie der Verband der Elektro- und Digitalindustrie e.V. (ZVEI), der Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. (BVES) oder der Zweirad-Industrie-Verband e.V. (ZIV) das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) auf, die zügige Einrichtung einer »Gemeinsamen Herstellerstelle« anzugehen. Diese solle gesetzlich verankert werden und den Vollzug der Herstellerverantwortung im Sinne der EU-Verordnung strukturieren. Ohne eine solche Koordination drohen laut Branchenakteuren sowohl ein Vollzugschaos als auch eine massive Überforderung der kommunalen Sammelstellen.
Mit dem geplanten Branchengespräch zwischen BMUV, Rücknahmesystemen und Industrieverbänden bestehe nun die Chance, offene Punkte zu klären und die Grundlagen für einen handhabbaren Übergang in das neue Recht zu schaffen.
Brust-Fazit: »Für die Fahrradindustrie bleibt zu hoffen, dass diese Gelegenheit genutzt wird – denn die EU-Verordnung verpflichtet nicht nur zur Kreislaufwirtschaft, sondern auch zur Rücknahmepraxis. Und die muss auch im Alltag der Verbraucher funktionieren.«

Text: Jo Beckendorff

Weitere Themen
Wir woanders
Trekking & Radkultur
Das Magazin für E-Bikes
Taktik & Training
Das Branchenmagazin
Club für leidenschaftliche Fahrradfahrer
Community aus sportlichen Radfahrern