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Batterierecht: Bundesregierung setzt EU-Vorgaben um und entlastet Industrie
Mit dem „Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz“ (Batt-EU-AnpG) reagiert die Bundesregierung auf die Anforderungen der neuen EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 und hebt das nationale Batteriegesetz (BattG) auf ein neues regulatorisches Niveau. Im Zentrum steht das neu geschaffene Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG), das den komplexen europäischen Rechtsrahmen in deutsches Vollzugsrecht überführt, erklärt der Experte Ernst Brust.

Das Gesetz adressiert laut Brust zentrale Bereiche der Batterieproduktion, -vermarktung und -entsorgung und bringt zahlreiche Neuerungen für Hersteller, Händler, Rücknahmesysteme und Online-Plattformen:

  • Einführung verpflichtender Konformitäts- und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette – überwacht durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
  • Zulassungspflicht für Rücknahmesysteme mit Anforderungen an Finanzierung, Sammelstruktur und Sicherheitsleistungen.
  • Ökologische Lenkung durch modifizierte Entgeltstrukturen, etwa für langlebige oder recyclingfreundliche Batterien.
  • Pflichten für Fulfilment-Dienstleister und Plattformbetreiber, etwa Amazon oder E-Bay, zur Marktverantwortung nicht registrierter Anbieter.

Das neue System ersetzt das bisherige BattG und berücksichtigt dabei gezielt die „Öffnungsklauseln“ der EU-Verordnung, ohne Doppelregulierungen zu erzeugen. Für Unternehmen bedeutet das laut Brust trotz gestiegener Anforderungen eine spürbare Bürokratieentlastung: Die Bundesregierung rechnet mit einem Nettoentlastungseffekt von jährlich rund 12,8 Millionen Euro.

Der Vollzug wird stärker zentralisiert. Neben dem BAFA übernimmt auch das Umweltbundesamt Aufgaben im Monitoring, etwa zur Umsetzung ökologischer Kriterien in Rücknahmesystemen. Mit der Reform würden Kreislaufwirtschaft und Produktverantwortung verbindlich, aber mit Augenmaß umgesetzt. Die Verordnung diene auch der Erreichung der Ziele der Agenda 2030 im Bereich nachhaltiger Konsum und Produktion.

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