Auch wenn sich Bundeskanzlerin Angela Merkel gegen eine generelle Maskenpflicht ausgesprochen, sie allerdings bei der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs sowie beim Betreten eines Einzelhandels-Geschäfts »dringend empfohlen« hat, wird sie nun genau für diese Bereiche kommen. Allerdings gilt nicht in allen Bundesländern derselbe Starttermin sowie dieselben Regeln. Hier ein Überblick.
Gibt es die Mund- und Nasenschutzpflicht beim Betreten eines Einzelhandels-Geschäfts oder bei Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs bereits in den drei ostdeutschen Bundesländern Sachsen (seit 20. April), Sachsen-Anhalt (23. April) und Thüringen (seit 24. April), gilt dies in den meisten Bundesländern erst ab heute (27. April).
In folgenden zehn Bundesländern gilt das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes beim Betreten eines Geschäfts oder bei Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs ab heute (27. April):
Baden-Württemberg
Bayern
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
In Schleswig-Holstein gilt oben genannte Pflicht erst ab übermorgen (29. April).
In Berlin und Brandenburg tritt besagte Mund- und Nasenschutzpflicht ebenfalls heute (27. April) in Kraft, gilt allerdings nur bei Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs (und nicht beim Betreten eines Einzelhandels-Geschäfts).
Dazu noch der Hinweis, dass auch schon einige Städte (zum Beispiel Jena) unabhängig von ihrer Landesregierung und vorab eine Maskenpflichten in ihrer jeweiligen Region durchgesetzt haben. Neben käuflich erworbenen oder selbst gebastelten Atem- oder Mundschutz-Masken sind übrigens auch einfache Schals oder (Multifunktions-)Tücher zulässig.
Viele Bundesländer haben auch angekündigt, zumindest anfangs auf die Einsicht der Bürger zu setzen und bei Nicht-Tragen auf Strafen zu verzichten. Aber auch hier gibt es Ausnahmen.
Bayern hat zum Beispiel angekündigt, bei Missachtung der Maskenpflicht ab sofort ein Bußgeld zu erlassen. Die Höhe der Strafe stand zum Zeitpunkt dieses Schreibens allerdings noch nicht fest. In der Stadt Jena müssen Masken-Muffel zum Beispiel jetzt schon (und je nach Einsicht?) bis zu 50 Euro berappen.
Text: Jo Beckendorff, Foto: Fahrer Berlin