Nach den Erläuterungen der Bundeskanzlerin am Nachmittag des 16. März haben die Bundesregierung und die Landesregierungen einvernehmlich entschieden, dass Handelsgeschäfte schließen müssen. Betrifft das auch Fahrradgeschäfte? Grundsätzlich ja, vielleicht aber nicht die Werkstatt.
Die Verbände und Organisationen der Fahrradwirtschaft haben in einer gemeinsamen Erklärung (siehe separaten Bericht heute) erklärt, dass sie davon ausgehen, dass Fahrradwerkstätten nicht von einer Schließungsanordnung betroffen sein würden. Sie nehmen dabei insbesondere Bezug auf die Aufforderung des Bundes Gesundheitsminister Jens Spahn, lieber das Fahrrad zu benutzen als öffentliche Verkehrsmittel. Damit würden Fahrradwerkstätten zur Daseinsvorsorge gehören, also systemrelevant sein. In diesem Sinne wollen die Verbände die Bundeskanzlerin direkt ein Schreiben richten, um ein entsprechendes Bekenntnis von höchster Stelle zu erwirken.
Entscheidend sind Erlasse der Bundesländer
Die Sachlage ist zu diesem gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht restlos klar, aber der Verband des deutschen Zweiradhandels (VDZ) hält es für sicher, dass Fahrradgeschäfte schließen müssen, sagte Hans-Peter Obermark vom VDZ dem RadMarkt. Der Justiziar des Bundesinnungsverbands des Zweiradhandwerks (BIV), Christian Hagemeier, verweist allerdings darauf, dass durch die Verkündung aus Berlin allein noch keine rechtswirksame an Ordnung entstanden sei. Dies müsste Erlasse auf Länderebene regeln.
Bayern macht den Anfang
Der erste Erlass, der bekannt geworden ist, stammt aus Bayern. In einer Bekanntmachung des bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege und des bayerischen Staatsministeriums für Familie Arbeit und Soziales vom 16. März 2020 heißt es: „Untersagt wird die Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels jeder Art. Hiervon ausgenommen sind der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Banken, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Filialen der Deutschen Post AG, Tierbedarf, Bau und Gartenmärkte, Tankstellen, Reinigungen und der Onlinehandel. Die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden können auf Antrag Ausnahmegenehmigungen für andere die Versorgung der Bevölkerung unbedingt notwendige Geschäfte erteilen, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist.“
Die Justiziarin der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz, Karin Gabriel, erklärte in ihren Erläuterungen zu diesem Erlass der Bayerischen Staatsregierung unter anderem: „Auch Kfz-Werkstätten bleiben weiterhin geöffnet.“ Anhand dieses Ausnahmetatbestandes kann man für die Fahrradwerkstätten ohne weiteres eine ähnliche Systemrelevanz reklamieren und fordern, dass sie geöffnet bleiben.
Das Fahrrad ist systemrelevant
Sowohl der Weg zur Arbeit als auch Besorgungen und Erledigungen des täglichen Lebens sollen bekanntlich eher mit dem Auto oder Fahrrad als mit dem öffentlichen Nahverkehr erledigt werden. Dafür ist eine Instandsetzung von Fahrrädern unbedingt notwendig, gegebenenfalls allerdings auch der Erwerb eines neuen Fahrrades.
Der Erlass der bayerischen Regierung läuft in seiner derzeitigen Fassung ohnehin auf eine Ungleichbehandlung verschiedener Handelsformen hinaus. Während Baumärkte und Online-Anbieter weiterhin Fahrräder verkaufen können, droht der qualifizierte Fahrradhandel bis Ostern außen vor zu bleiben. In diesem Sinne muss man die Anordnungen der anderen Landesregierungen abwarten und die Verbände gegebenenfalls auch auf dieser Ebene intervenieren.
Verkauf nein, Werkstatt ja?
Viele Fahrradgeschäfte weisen keine räumliche Trennung zwischen dem Fahrradverkauf und der Fahrradwerkstatt auf. Bundesinnungsmeister Franz Josef Feldkämper weist jedoch auf die Möglichkeit hin, Verkaufsbereiche per Flatterband von Publikumsverkehr freizuhalten.
Da die Auslieferung von Waren weiterhin erlaubt sein wird, könnte dies einen Umweg bedeuten, wie man auch in der Sperrzeit noch legal Verkaufslöse erzielen kann. Dies wird allerdings, wenn überhaupt, nur in geringem Umfang realisierbar sein. Teile und Zubehör könnte man versenden, Fahrräder in begrenztem Umfang selbst anliefern. Das würde aber voraussetzen, dass eine konkrete Kaufabsicht oder gar ein Kaufabschluss vorliegt; da werden die Fallzahlen eher gering sein.
Auslieferung weiter erlaubt – Online-Vertrieb auch
Im Vorteil sind natürlich solche Fahrradgeschäfte, die zugleich einen Online-Handel betreiben. Dies sind aber überwiegend Filialisten und größere Geschäfte, während kleinere Betriebe häufig nicht über die organisatorischen Voraussetzungen verfügen, um ein Online-Business im großen Stil zu tätigen.
Hygiene in der Werkstatt beachten
Feldkämper weißt vorsorglich darauf hin, dass die Mitarbeiterrinnen und Mitarbeiter von Werkstätten weiterhin vor Infektionen geschützt bleiben müssen, wenn der Werkstattbetrieb weiterläuft. Wo dies möglich ist, sollte die Werkstatt-Annahme in einem Außenbereich erfolgen, und ein Fahrrad sollte vor dem Beginn der Wartungsarbeiten gegebenenfalls gereinigt werden. Dies betrifft insbesondere die Kontaktpunkte. Lenkergriffe kann man mit herkömmlichen Desinfektionsmitteln von möglichen Erregern reinigen, erfuhr Feldkämper von Dr. Anne Struthoff, Geschäftsführerin des Griffherstellers Westphal in Bielefeld.
Ansonsten sind in den Werkstätten die üblichen Schutzmaßnahmen zu ergreifen: Ausreichend Seifenspender und Desinfektionsmittel, ausreichend Arbeitsabstand zwischen den einzelnen Kollegen.
Kritische Phase überstehen – Licht am Ende des Tunnels?
Zu beachten ist, dass alle Betrachtungen zu diesem Thema Momentaufnahmen sind, die teilweise weniger als 24 Stunden gültig sind. Es ist also damit zu rechnen, dass auf dieser Webseite in nächster Zeit weitere Informationen zu lesen sind, die wenig Spaß machen. Da muss man irgendwie durch.
Deshalb – um diesen Beitrag zumindest mit einem kleinen Licht am Ende des Tunnels abzuschließen – sei wenigstens daran erinnert, dass das Fahrrad auch ein sehr gutes Mittel ist, um sich allein und unabhängig auf den Weg zu machen, wohin auch immer. Deswegen setzen wir darauf, dass in den nächsten Wochen und Monaten noch mehr Menschen als bisher die einzigartigen Vorzüge des Fahrrades entdecken.
Text: Michael Bollschweiler, Abb.: Bundesregierung