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Dienstrad-Leasing: Finanzbehörden setzen 40 Prozent Restwert an

Die Anbieter von Bike-Leasing für Arbeitnehmer müssen ihre Vorgehensweise für das Ende der Leasingverträge umstellen. Grund ist eine Entscheidung der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen vom Mai, der inzwischen auch andere Länder gefolgt sind. Darin wird der Restwert von Dienst-Rädern und -E-Bikes nach Ablauf des dreijährigen Leasingvertrags mit 40 Prozent des Neupreises veranschlagt. Bisher hatten die meisten Leasingprovider mit 10 Prozent kalkuliert.

Die Leasingprovider haben es den Nutzern bisher in der Regel ermöglicht, das Bike am Ende der Laufzeit für 10 Prozent des Neuwertes zu übernehmen. Eine verbindliche Kaufoption darf und durfte aus steuerrechtlichen Gründen nie Bestandteil der Leasingverträge sein, um sie vom Mietkauf abzugrenzen. Daher geht das Bike am Ende der Laufzeit zum Beispiel an den Provider oder an den Fachhändler, der es dann am Markt und damit auch an den Dienstradler verkaufen kann. Diese Möglichkeit, das Bike günstig zu übernehmen, haben viele Provider auch in ihren Vorteilsrechnern einkalkuliert, mit denen sie die Ersparnis beim Leasing gegenüber dem Barkauf verdeutlichen.
Da die Finanzbehörden sich nun auf den Standpunkt stellen, dass das Dienst-Fahrrad oder -E-Bike am Ende der Laufzeit noch für mindestens 40 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises verkaufbar ist, muss der Arbeitnehmer, der das Dienstrad zu einem geringeren Preis übernimmt, die Differenz als Arbeitslohn versteuern, egal, ob er das Bike von seinem Arbeitgeber, vom Leasinganbieter oder Fachhändler gekauft hat. Außer er kann ein Gutachten vorlegen, das einen geringeren Wert bescheinigt.

Pauschalversteuerung durch den Provider
Zuvor hatte mit pauschalen Wertermittlungen der Wert des Rades nach drei Jahren auf 10 Prozent angesetzt werden können, jetzt würden allenfalls noch Gutachten zum Kaufzeitpunkt akzeptiert, erklärt Holger Tumat, Geschäftsführer von Leaserad in Freiburg, Anbieter des Jobrad-Leasings. Solche Einzelgutachten seien allerdings kaum praktikabel. »Also bleibt uns nichts anderes, als die 40 Prozent zu akzeptieren.« Da die Dienstradler mit den laufenden Jobrad-Verträgen am Ende der Laufzeit ein Angebot erwarten, nach dem sie das Bike für 10 Prozent übernehmen können, werden wir uns bemühen, dies auch zu erreichen«, sagt Tumat. »Die Steuer auf den geldwerten Vorteil übernehmen dann wir. Wir wollen das Vertrauen, das in das Dienstradmodell gesteckt wird, nicht enttäuschen.« Der geldwerte Vorteil des Dienstradler wird dann als Zuwendung betrachtet, und dafür kann nach Paragraph 37b des Einkommensteuergesetzes der Zuwendende die Lohnsteuer pauschal übernehmen. Leaserad habe dieses Vorgehen den Finanzbehörden vorgeschlagen und seine Kunden und Fachhandelspartner im Vorfeld der Eurobike und auf der Messe darüber informiert. Um auch für die künftigen Verträge die Versteuerung übernehmen zu können, werde Leaserad dann den Gebraucht-Kaufpreis, zu dem die Leasingräder nach drei Jahren angeboten werden, auf 17 Prozent anheben. Das Dienstradmodell werde durch die neuen Konditionen zwar etwas weniger attraktiv, aber bestimmt nicht kaputt gemacht, glaubt Tumat. Immer mehr Arbeitgeber seien auch bereit, sich an den Kosten zu beteiligen, indem sie beispielsweise die Versicherungsprämien bezahlen, was es für den Dienstradler wieder attraktiver mache. Tumat ist sicher: »Das Radleasing wird weiter einen wachsenden Teil der Fahrrad- und E-Bike-Umsätze ausmachen.«

Auch die ZEG-Leasingtochter Eurorad Deutschland betont, dass Einzelgutachten beizubringen zu schwierig sei und setzt auf die Pauschalversteuerung nach Paragraph 37b: Eurorad werde die Steuerlast für den beim Nutzer anfallenden geldwerten Vorteil übernehmen, so sei es mit der Oberfinanzdirektion abgestimmt, informiert Eurorad Kunden und Partner in einem Schreiben. Der Restwert, zu dem der Eurorad-Nutzer »sein« E-Bike übernehmen könne, werde auf 15 Prozent angehoben.
Großhändler Hermann Hartje hat die Vermarktung des gemeinsam mit Baron Mobility angebotenen Programm Mein Leasingrad vorerst komplett ausgesetzt und hat die Händler per E-Mail und über die Webseite darüber in Kenntnis gesetzt. Hartje-Sprecher Thomas Goebel rechnet damit, dass das weitere Vorgehen bis Oktober geklärt werden und das Leasingprogramm dann wieder aufgenommen werden kann.
Auch der Provider Bikeleasing-Service aus dem niedersächsischen Uslar hält die Gutachten-Lösung für unpraktikabel, weil die Zahl bei derzeit 10- bis 20000 Rädern, die über alle Provider hinweg im Monat ausgeliefert werden, die Kapazitäten der verfügbaren Fahrradgutachter übersteigt. Wie Bastian Krause und Paul Sinizin von Bikeleasing-Service erklären, sind sie derzeit dabei, das eigene geplante Vorgehen mit der obersten Finanzbehörde in Berlin abzustimmen. Sie gehen davon aus, dass es gelingen wird, das Dienstrad-Modell weiter attraktiv zu halten und für die bestehenden Verträge die versprochenen Konditionen einzuhalten.
Das Thema Leasing werde sich ohnehin positiv weiterentwickeln, meint Sinizin. Zumal bei vielen Arbeitgebern auch der Trend zu beobachten sei, Diensträder bis zirka 2000 Euro statt per Entgeltumwandlung gleich auf Kosten des Arbeitgebers zur Verfügung zu stellen, sozusagen als Goodie für den Arbeitnehmer.
vz

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