Mit der GPSR reagiert die EU auf die sich verändernden Anforderungen des globalen Marktes und der Technologie. Sie schützt nicht nur Verbraucher, sondern erleichtert Unternehmen die Einhaltung von Sicherheitsstandards durch harmonisierte Regelungen. Außerdem bietet die Verordnung Herstellern und Händlern klare Leitlinien, wie sie die Sicherheitsstandards für Produkte im Binnenmarkt einhalten können. Die Anpassungen sollen langfristig das Vertrauen in den europäischen Markt stärken.
Die wichtigsten GPSR-Neuerungen auf einen Blick:
1. Erweiterte Pflichten für Unternehmen:
– Technische Dokumentation: Hersteller müssen umfassende Unterlagen zu ihren Produkten bereitstellen.
– Meldepflichten: Unfälle oder Sicherheitsprobleme müssen über das EU-Safety-Gate-Portal (ehemals RAPEX) gemeldet werden.
– Rückverfolgbarkeit: Produkte müssen über die gesamte Lieferkette hinweg nachverfolgbar sein.
2. Umfassender Anwendungsbereich:
Die GPSR gilt für alle Produkte, die nicht unter andere spezielle EU-Richtlinien oder Verordnungen fallen. Dazu gehören beispielsweise:
– Mechanische Fahrräder, Zubehörteile, Anhänger und Kindersitze.
– Elektrofahrräder, für die zusätzliche Meldepflichten im Safety Gate-Portal bestehen.
3. Höheres Verbraucherschutzniveau:
Ziel der Verordnung ist es, Verbrauchern in der EU ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten und gleichzeitig klare, einheitliche Anforderungen für Unternehmen zu schaffen.
Weitere Informationen sowie der vollständige Text der Verordnung stehen unter diesem EUR-Lex-Link zur Verfügung.
Für Rückfragen und weiterführende Informationen wenden Sie sich bitte gerne über E-Mail e.brust@velotech.de direkt an Ernst Brust.
Text: Jo Beckendorff/Ernst Brust