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Ernst Brust informiert: Frankreich setzt Pedelec-Tunern klare Grenzen
Ernst Brust hat sich einmal die schon seit 1. April 2016 geltende Sicherheitsverordnung für Fahrräder und Pedelecs in Frankreich (Décret n° 2016-364) vorgeknöpft. Warum? Weil, so der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Mikromobilität, das Nachbarland mit diesem Dekret schon früh klare Regeln für die Sicherheit von Pedelecs definiert hat: »Die Anforderungen an Montage, Kennzeichnung und technische Ausstattung sind ein Vorbild für andere Länder.«

Wichtige Inhalte des Décrets n° 2016-364 sind laut Brust:
1. Klare Sicherheitsvorgaben für Fahrräder und Pedelecs
    Pflichten für Hersteller und Händler
– Kritische Bauteile wie Bremsen, Lenkung und Antrieb müssen werksseitig montiert sein.
– Verbraucher dürfen nur nicht sicherheitsrelevante Teile selbst montieren (z. B. Räder, Pedale, Sattel). Ansonsten klare Anleitungen.
Kennzeichnungspflicht
– Name des Herstellers und Seriennummer müssen dauerhaft sichtbar am Fahrrad angebracht sein.
Technische Sicherheitsanforderungen
– Zwei unabhängige Bremssysteme sind Pflicht.
– Schnellspann-Systeme müssen zusätzliche Sicherungen aufweisen.
– Beleuchtung und Warnsignale müssen mitgeliefert werden.
2. Detaillierte Dokumentationspflicht
Fahrräder und Pedelecs müssen mit einer ausführlichen Bedienungsanleitung ausgestattet sein, die Angaben zur Montage, Nutzung und Wartung enthält.
– Hersteller müssen die Einhaltung der Vorschriften zehn Jahre lang dokumentieren.
Pedelec oder E-Bike?
Vélo à Assistance Électrique (kurz VAE, aka Pedelec) oder E-Bike? Diesbezügliche hat Frankreich ganz klare Definitionen verfasst.
Das französische Recht unterscheidet strikt zwischen:
– Pedelecs (VAE): Elektrische Unterstützung nur bei aktiver Tretbewegung, maximal 25 km/h, gelten rechtlich als Fahrräder.
– E-Bikes: Fahrzeuge mit eigenständigem Elektroantrieb gelten als Kleinkrafträder und unterliegen Führerschein-, Versicherungs- und
Zulassungspflichten.
Diese klare Abgrenzung verhindert Missverständnisse und trägt zur sicheren Nutzung von elektrisch unterstützten Fahrrädern bei.
Ernst Brust warnt vor Manipulationen
»Die französische Regelung erschwert illegales Pedelec-Tuning erheblich«, betont Ernst Brust, eine Manipulation der Motorsteuerung oder der Geschwindigkeits-Begrenzung verstößt gegen geltendes Recht und gefährdet Fahrer sowie andere Verkehrsteilnehmer.«
Etwaige Verstöße werden wie folgt geahndet:
1. Ordnungswidrigkeit der 5. Klasse bei Verstößen gegen das Décret:
Bußgeld im Regelfall: bis zu 1.500 Euro
– Bei Wiederholung: bis zu 3.000 Euro
– Weitere mögliche Maßnahmen:
Beschlagnahme des Produkts
Verkaufsverbot
Rücknahme vom Markt
2. Folgen bei Nutzung eines getunten Pedelecs im öffentlichen Verkehr:
Ein manipuliertes Pedelec (z. B. durch Entfernen der 25 km/h-Begrenzung) wird in Frankreich nicht mehr als Fahrrad, sondern als Kraftfahrzeug eingestuft – meist als Kleinkraftrad. Daraus ergeben sich:
– Führerscheinpflicht
– Versicherungspflicht
– Zulassung und Kennzeichenpflicht
– Helmpflicht
Wer ohne diese Voraussetzungen fährt, begeht eine Straftat. Mögliche Strafen:
– Fahren ohne Versicherungsschutz: bis zu 3.750 Euro Geldstrafe
– Fahren ohne Zulassung/Fahrerlaubnis: bis zu 15.000 Euro, ggf. sogar Freiheitsstrafe
– Sofortige Beschlagnahme des Fahrzeugs durch Polizei möglich
– Haftung bei Unfällen ohne Versicherung – vollständige persönliche Schadensübernahme
Brust-Fazit: Frankreich ist Vorreiter in der Pedelec-Sicherheit
Seit 2016 setzt das Décret n° 2016-364 klare Maßstäbe für die Sicherheit von Fahrrädern und Pedelecs. Um Manipulationen zu verhindern und die Verkehrssicherheit weiter zu verbessern, fordert der Experte, dass sich auch Deutschland an diesen Sicherheitsvorgaben orientiert.
Das vollständige Dekret ist auf Légifrance unter diesem Link einsehbar.

Tewxt: Jo Beckendorff/Ernst Brust

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