Gestern (3. Mai) gab die verantwortliche EU-Kommission bekannt, dass die Zollbehörden der EU ab heute (4. Mai) die Einfuhr aller »Made in China«-Fahrräder mit Tretunterstützung mit einem Hilfselektromotor registrieren werden.
Der europäische Fahrrad-Industrieverband EBMA begrüßt die gestrige Entscheidung der Europäischen Kommission. Laut EBMA-Generalsekretär Moreno Fioravanti ist die Registrierung importierter E-Bikes aus China »ein erster wichtiger Schritt für die legitime Verteidigung von 90.000 EU-Arbeitnehmern und über 800 SMEs (Anmerkung des RadMarkts: SME = »Small and Medium Enterprise« – also kleine und mittelständische Betriebe) gegen unlauteren Wettbewerb«.
Die jetzt getroffene Entscheidung bedeutet laut EBMA, dass »vor dem 20. Juli 2018 und bereits heute vorläufige Antidumpingmaßnahmen der Europäischen Union gegen Importe von chinesischen E-Bikes eingeführt werden können«.
O-Ton Fioravanti: »Die heutige Entscheidung der Europäischen Union sollte sowohl ein deutliches Signal an chinesische E-Bike-Unternehmen senden, ihr Dumping in der EU zu stoppen als auch an die chinesische Regierung, ihre massiven Subventionsprogramme wie ‚Made in China 2025’, die chinesische E-Bike-Exporteure unfair bevorzugen, zu stoppen.«
Des Weiteren legt er nach: »Die europäischen Importeure sollten auch auf die verdeckten Kosten chinesischer E-Bikes und den dadurch verursachten Schaden, den sie der europäischen Industrie, den europäischen Arbeitsplätzen und der Umwelt zufügen, aufmerksam machen.« Sein Fazit: »Europäische E-Bikes sind die richtige grüne Wahl für europäische Verbraucher.«
Die sich unter dem Dach des E-Leichtfahrzeug-Lobbyverbandes Leva zu einem E-Bike Importeurskollektiv zusammengeschlossenen 21 Mitglieder sehen das natürlich ganz anders. Auch wenn die getroffene Registrierungsentscheidung von E-Bike-Importen aus dem Ursprungsland China seitens der Europäischen Kommission für das E-Bike Importeurskollektiv ein Rückschlag ist erklärt Leva-Europe: »Es beeinflusst keinesfalls unsere Entschlossenheit, weiter für das Kollektiv zu kämpfen.«
Laut Leva EU-Manager Annick Roetynck bedeute die jetzt getroffene Kommissions-Entscheidung auch nicht, »dass noch Zölle anwendbar sind und es beinhaltet auch nicht die Gewissheit, dass Zölle anwendbar werden«.
Richtig ist, dass nun eine rückwirkende Sammlung von Daten ermöglicht wird. Damit dies geschehen kann, müsse die Kommission über vorläufige Zölle entscheiden. Die Frist für diese Entscheidung endet am 20. Juli: »Damit die vorläufigen Zölle rückwirkend erhoben werden, muss die Kommission über die endgültigen Zölle entscheiden. Diese Entscheidung wird voraussichtlich im Januar 2019 erwartet.«
In jedem Fall würde eine rückwirkende Erhebung nur für Einfuhren zulässig, die ab dem 4. Mai 2018 registriert werden. Sollten vorläufige Zölle verhängt werden, sind diese nicht sofort fällig, sondern durch eine Garantie abgesichert.
Leva-Fazit: »Zu diesem Zeitpunkt ist es noch immer unmöglich, eine Prognose hinsichtlich der möglichen Einführung endgültiger Zölle oder der Höhe dieser Zölle abzugeben. Das Kollektiv wird gemeinsam mit seinen Anwälten die Verordnung gründlich analysieren und der Kommission innerhalb der 21-tägigen Verfahrensfrist Stellungnahmen zukommen lassen.«
Text: Jo Beckendorff