• Home
  • Nachrichten
  • EU-Strafzoll auf E-Bikes aus China geht in die nächste Fünfjahres-Runde

EU-Strafzoll auf E-Bikes aus China geht in die nächste Fünfjahres-Runde
Frühzeitig – genau genommen am 16. Oktober 2023 – flatterte der EU ein Antrag des europäischen Fahrradindustrie-Verbandes EBMA auf Auslaufüberprüfung des bis diesen Januar 2025 bestehenden EU-Strafzolls auf Einfuhren von E-Fahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China in die Union ins Haus. Der Antrag enthielt Nachweise für die Wahrscheinlichkeit eines Anhaltens der Subventionierung und erneuten Auftretens der Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union. Die reichten der verantwortlichen EU-Kommission, um am 17. Januar eine Auslauf-Überprüfung einzuleiten. Letzte Woche Donnerstag (23. Januar) veröffentlichte die EU in ihrem Amtsblatt das Ergebnis: nach eingehenden Prüfungen wurde der EU-Strafzoll auf »Made in China« E-Bikes in die nächste Fünfjahres-Runde geschickt.

In Anbetracht der mangelnden Bereitschaft zur Mitarbeit seitens der chinesischen Hersteller, der chinesischen Regierung und der Finanzinstitute in China lagen der EU-Kommission keine unternehmensbezogenen Informationen vor, auf deren Grundlage die Höhe der im Untersuchungszeitraum der Überprüfung gewährten Subvention hätte berechnet werden können.
Die verfügbaren Nachweise reichten der EU-Kommission allerdings als Beweis dafür aus, dass die chinesische Regierung ihrer E-Fahrrad-Industrie »im Einklang mit der politischen Strategie, die in verschiedenen Plänen und anderen Rechtsakten festgelegt wurde, in denen auf die Elektrofahrrad-Industrie als geförderter Wirtschaftszweig Bezug genommen wird, weiterhin Darlehen und Kreditlinien zu Vorzugskonditionen gewährt hat«.
Somit kam die EU-Kommission zu dem untrüglichen Schluss, dass »E-Bikes Made in China« im Untersuchungszeitraum der Überprüfung weiterhin Subventionen in Form von Darlehen und Kreditlinien zu Sonderbedingungen gewährt wurden.
Vor allem pro EU-KMUs
Eine Aufhebung sogenannter Ausgleichsmaßnahmen würde ein hohes Risiko für die Unionshersteller bedeuten –  insbesondere für diejenigen, die das untere und das mittlere Elektrofahrrad-Segment bedienen und zu denen viele kleinere Hersteller im gesamten Wirtschaftszweig der Union gehören.
Somit werden die bestehenden EU-Strafzölle auf E-Bikes aus China in eine weitere Fünfjahres-Runde geschickt. Dabei kommen unterschiedliche Tarife zum Einsatz.
Während die bei der Kommissionsuntersuchung nicht kooperativen Hersteller bei ihren E-Bike-Einfuhren in die EU Strafzölle (einige Branchenmitglieder sprechen auch von »Schutzzöllen«) in Höhe zwischen 9,9 und 70,1 Prozent zahlen müssen, liegt er bei den kooperativen Unternehmen zwischen 3,9 und 17,2 Prozent. Genaue Angaben dazu befinden sich im EU-Amtsblatt (Kommissions-Durchführungsverordnung 2025/114).
EBMA dafür, LEVA-EU dagegen
Die den Antrag auf Überprüfung der bestehenden Zölle einreichende EBMA begrüßt die aktuelle Entscheidung. Mit ihr würde der EU-Fahrradindustrie eine klare Möglichkeit gegeben, »weiterhin in unsere wichtige nachhaltige grüne Industrie zu investieren«. Außerdem würden viele kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) vor unlauteren Handelspraktiken geschützt und könnten ihre Geschäfte umgehend wieder aufnehmen.
Weniger glücklich dürfte der LEV-Lobbyverband LEVA-EU sein. Der hatte die E-Bike-Industrie der EU noch im November zu einer Teilnahme an einer Anti-Dumping-Umfrage aufgerufen. Anders als EBMA verweist LEVA-EU auf zusätzliche Kosten und Beschaffungsbeschränkungen für Hersteller und Assemblierer von E-Bikes, die so ein China-Zoll mit sich bringen würde. Von denen seien vor allem eben jene KMUs innerhalb der EU betroffen, die EBMA mit Hilfe dieses Zolls schützen will.

Text: Jo Beckendorff

Weitere Themen
Wir woanders
Trekking & Radkultur
Das Magazin für E-Bikes
Taktik & Training
Das Branchenmagazin
Club für leidenschaftliche Fahrradfahrer
Community aus sportlichen Radfahrern