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EU-Strafzoll auf E-Bikes aus China: Giant-Tochter reicht Klage ein
Giant Logo.

Giant Electric Vehicle (Kunshan) Co., Ltd – eine Tochter von Taiwans größtem Fahrrad-Produzenten Giant Manufacturing Co., Ltd. – hat beim Gerichtshof der Europäischen Union eine Klage gegen den bestehenden EU-Strafzolls auf E-Bikes und Pedelecs eingereicht. Darin fordern sie für sich die Annullierung dieser in ihren Augen unberechtigten Anti-Dumping- und Ausgleichszölle auf ihre E-Bike-Exporte in die EU.

Die Höhe der offiziell seit Anfang des Jahres verhängten Straf- und Ausgleichszölle gegen E-Bikes und Pedelecs Made in China ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich und reicht bis zu einer Höhe von 70,1 Prozent. Gegen Giant Electric Vehicle verhängte die verantwortliche EU-Kommission ein Strafzoll-Satz in Höhe von 20,7 Prozent. Unterschiedliche Strafzoll-Sätze kommen zum Zuge, weil die EU-Kommission sowohl die geschätzte Subvention seitens des chinesischen Staates in ihre Berechnung mit ein bezog als auch den diesbezüglich guten oder schlechten Kooperationswillen der betroffenen Produzenten.
Die Klage von Giant Electric Vehicle beruht auf vier Argumenten:
– Die Kommission sei zu dem Schluss gekommen, dass das von Giant Electric Vehicle gekaufte Aluminium-Rohmaterial staatlicher Einflussnahme unterlag und somit nicht den Marktwerten entsprach. Giant Electric Vehicle meint, dass es sich hier um einen offensichtlichen Beurteilungsfehler handelt.
– Die Kommission habe einen offensichtlichen Fehler in der Methode gemacht, mit der festgestellt wurde, dass es bei Giant Electric Vehicle angeblich zu erheblichen Verzerrungen gekommen sei.
– Die Kommission habe gegen die Grundverordnung verstoßen, weil sie es versäumt habe, einen fairen Vergleich durchzuführen, indem sie den Normalwert nicht an die Unterschiede im Handelsniveau zwischen Ausfuhrpreisen und Normalwert anpasste und Giant Electric Vehicle nicht die notwendigen Informationen zur Verfügung stellte, um seinen Anpassungsantrag zu quantifizieren.
– Die Kommission habe zudem gegen die Grundverordnung verstoßen, weil sie es versäumt hätte, die Preise auf derselben Handelsstufe und zu dem Zeitpunkt zu vergleichen, zu dem die Waren miteinander in Wettbewerb treten.
Nun ist es Sache des Europäischen Gerichtshofes, die Zulässigkeit der Klage zu prüfen. Sollte es den Klagegrund zulassen, könnten sich weitere betroffene E-Bike- und Pedelec-Produzenten aus China der Klage als Streithelfer anschließen. Eine Entscheidung zugunsten des Klägers bzw. der Kläger würde die Kommission zwingen, die Antidumping- und Ausgleichsmaßnahmen unverzüglich einzustellen. Darüber hinaus würde die Nichtigerklärung der Verordnung bedeuten, dass alle bisherigen Abgaben rechtswidrig erhoben wurden und daher von der Kommission zurückzuzahlen wären.

Text: Jo Beckendorff

 

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