Giant trage seit dem 1. Januar 2025 alle Rekrutierungs-, Service- und Regierungsgebühren, die für neu eingestellte Wanderarbeiter aus dem Ausland anfallen. Nun sollen auch Arbeiter, die davor eingestellt wurden, ihre Rekrutierungskosten zurückerhalten. Man habe ausreichende Mittel für die Zahlungen bereitgestellt, teilt Giant mit. Die erste Phase der Gebührenrückerstattung sei bereits eingeleitet.
Gleichzeitig hat Giant zwei neue Wohnanlagen für die Wanderarbeiter geschaffen. Die neuen Wohnheime entsprechen internationalen Arbeits- und Menschenrechtsstandards und bieten eine sichere, gesunde und respektvolle Wohnumgebung, betont Giant. Die Arbeiter leben in Achter-Zimmern, es gebe private Badezimmer, Ess- und Freizeitbereiche sowie Grundausstattung für Fitness. Brandschutzsysteme und spezielles Verwaltungspersonal sorgen für Sicherheit. Mit dem Umzug weiterer 400 Menschen in die neuen Anlagen sei die Umsiedlung aus einem veralteten, zu engen Wohnheim nun abgeschlossen.
Die Maßnahmen seien Teil des langfristigen Programms zur Verbesserung der Wanderarbeiterrechte, das Giant seit 2024 vorantreibt. »Respekt, Gleichberechtigung und Verantwortung sind die Grundwerte der Unternehmenskultur von Giant«, heißt es in der Mitteilung.
Giants Produktionsstätten in anderen Ländern sind von dem Importstopp nicht betroffen. Derzeit spiele vor allem die Giant-Fabrik in Vietnam eine wichtige Rolle in der Versorgung des US-Marktes, erklärt Giant auf seiner Informationsseite zur Withhold Release Order (WRO).


