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Giant Group reagiert mit Maßnahme-Paket-Update auf US-Importstopp
Nachdem die US-Zoll- und Grenzschutz-Behörde (CBP) die von Giant Manufacturing Company Ltd. (alias Giant Group) in Taiwan gefertigten Fahrräder aufgrund des Verdachts der Ausnutzung von Zwangsarbeit seit dem 24. September nicht mehr ins Land lässt, hat Taiwans führender Fahrradproduzent eigenen Angaben zufolge jetzt »die Umsetzung seiner Null-Rekrutierungsgebühren-Richtlinie, die Fortschritte ihres Korrekturmaßnahmen-Plans (CAP) und die laufenden Verbesserungen der Beschwerdemechanismen für Arbeitnehmer« vollständig umgesetzt.
Foto: Giant Group

Mit diesen Maßnahmen arbeitet Giant Group proaktiv an der raschen Aufhebung der von CBP verhängten sogenannten »Withhold Release Order« (WRO – deutsch: Zurückhaltungs-Anordnung).
So wurde nach Abschluss der bereits Mitte Oktober erfolgten ersten Rückerstattungsphase an die aktuell bei Giant Group in Taiwan tätigen Wanderarbeiter am 1. Dezember auch die zweite Rückerstattungs-Phase abgeschlossen.
»Die Berechnungen und Verfahren für die Rückerstattungen wurden in Übereinstimmung mit den Empfehlungen eines unabhängigen externen Wirtschaftsprüfers unter Einhaltung internationaler Standards und nach gründlichen Untersuchungen und Bewertungen durchgeführt. Alle Rückerstattungs-Beträge wurden nun vollständig auf die Konten der Arbeitnehmer überwiesen«, heißt es aus der Giant Group-Hauptquartier in Taichung.
Für die Taiwaner stellt die vollständige Umsetzung der »Zero Recruitment Fee«-Einstellungspolitik »einen wichtigen Meilenstein in den Bemühungen um Menschenrechte und Arbeitsgerechtigkeit sowie verantwortungsvolle Einstellungspraktiken« dar.
Des Weiteren verlaufe ein eigens eingesetzter Korrekturmaßnahmen-Plan wie vorgesehen: »Die Giant Group setzt einen detaillierten und den Empfehlungen der unabhängigen externen Prüfungsorganisation entsprechenden Korrekturmaßnahmen-Plan proaktiv um. Er umfasst Aktualisierungen der Unternehmensrichtlinien und verbesserte Rekrutierungsmanagement-Systeme, verbunden mit umfangreichen Online- und Vor-Ort-Schulungsprogrammen, die das Bewusstsein für Arbeitsrechte fördern und das Rechtsbewusstsein der Arbeitnehmer stärken sollen.«
Was die verbesserten Beschwerdemechanismen betritt, setzt Giant Group sowohl auf eine Hotline als auch einen medizinischen Versorgungskanal (GTMCare). Damit will der Produzent sicherstellen, dass Wanderarbeiter ihre Anliegen äußern und über leichter zugängliche und sicherere Kanäle schnelle Unterstützung erhalten können.
Um weiterhin für die weitere Stärkung von Systemen zum Schutz von Wanderarbeiter-Rechten einzutreten und diesbezügliche Transparenz zu gewährleisten, wird Giant Group regelmäßig auf ihren offiziellen Plattformen über den aktuellen Stand informieren. Mehr Info über die eigens von Giant Group eingerichtete CBP-WRO-Website.

Text: Jo Beckendorff

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