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Giant Group startet dritte Phase ihres Entschädigungsprogramms
Nachdem die USA wie berichtet im September die Einfuhr von Giant-Produkten wegen Menschenrechts-Vorwürfen stoppte, arbeitet Taiwans führender Fahrrad-Hersteller mittlerweile eng mit der US-Customs and Border Protection (CBP) zusammen. Um den Schutz der Rechte von Wanderarbeitern weiter zu stärken und die Null-Entschädigungs-Politik zu verbessern, hat Giant Manufacturing Company Limited (alias Giant Group) Anfang Februar die dritte Phase ihres Entschädigungsprogramms gestartet.
Foto: Giant Group

Heißt, dass Giant Group auch Wanderarbeiter, die in den zwei Jahren vor Inkrafttreten der Withhold Release Order (WRO) aus dem Arbeitsverhältnis bei Giant Group ausgeschieden sind, eine Entschädigung erhalten. »Dieser rückwirkende Ansatz geht über den in der internationalen Praxis üblichen Umfang hinaus und steht im Einklang mit dem von der CBP in früheren WRO-Fällen festgelegten Umfang«, heißt es dazu aus der Giant-Zentrale.
Giant Group hat das Programm der Phase 3 offiziell auf ihrer Website angekündigt. Darüber hinaus wird sie auch über verschiedene Kanäle informieren (darunter lokale Personalvermittlungsagenturen in Thailand und Vietnam, taiwanesische Wirtschaftsverbände, Arbeitsämter und lokale Medien). So soll sichergestellt werden, dass berechtigte Personen Zugang zu den Informationen haben und Anträge stellen können.
Somit haben die Taiwaner seit 2025 ihre Null-Rekrutierungsgebühren-Richtlinie in folgenden Phasen umgesetzt:

• Phase Eins: Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 wurde das Null-Rekrutierungsgebühren-Prinzip auf neu eingestellte Wanderarbeiter angewendet.
• Phase Zwei: Mitte Oktober 2025 wurde die Richtlinie auf alle derzeitigen Wanderarbeiter ausgeweitet und die entsprechenden Rückerstattungen wurden abgeschlossen.
• Phase 3: Zuletzt wurde die Regelung weiter auf berechtigte ehemalige Wanderarbeitnehmer der letzten zwei Jahre ausgeweitet, um die Abhilfemaßnahmen und Korrekturmaßnahmen weiter zu verbessern. Diese Bemühungen zielen darauf ab, die Zugänglichkeit zu verbessern und die wirksame Umsetzung des Abhilfemechanismus zu unterstützen.

Unterdessen schreitet der umfassendere Korrekturmaßnahmenplan (CAP) der Giant Group wie geplant voran. Um die Übereinstimmung mit internationalen Standards sicherzustellen und den Erwartungen der zuständigen Behörden gerecht zu werden, werden die entsprechenden Maßnahmen in Abstimmung mit dem Verifizierungsprozess einer unabhängigen externen Prüfungsorganisation durchgeführt: »Giant Group bekräftigt, dass sie die Grundsätze der Integrität, Transparenz und konkreten Maßnahmen einhalten, den Überprüfungsprozess der CBP weiterhin uneingeschränkt unterstützen, alle Korrekturmaßnahmen vorantreiben und die rechtzeitige Aufhebung der WRO anstreben wird.«
Mehr Details unter dem Giant Group-Weblink https://esg.giantgroup-cycling.com/en-US/prresponse01.

Text: Jo Beckendorff

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