Seine Erfahrungen als langjähriger Hersteller von Therapierädern will Hase Bikes denen zur Verfügung stellen, die einen Antrag auf ein Therapierad für ihr Kind stellen wollen. Dazu ist jetzt ein ausführlicher Ratgeber online. Schritt für Schritt führt der Ratgeber durch das Verfahren: Von der Vorbereitung über den Antrag selbst bis hin zu den Möglichkeiten des Widerspruchs und der Klage bei Ablehnung.
Hase Bikes stellt seit über 25 Jahren Spezialräder her, die häufig im Reha- und Handicap-Bereich eingesetzt werden, teilweise sogar mit Hilfsmittelnummern. Sie können auch von Ärzten verordnet werden. »Aber ein ärztliches Rezept ist noch lange keine Garantie dafür, dass die Krankenkasse das Therapierad bezahlt oder zumindest bezuschusst«, sagt Stephan Moldenhauer, Vertriebsleiter bei Hase Bikes und firmeneigener Spezialist für alles, was mit der Kostenübernahme von Krankenkassen zu tun hat. »Unsere Kunden stehen immer wieder vor dem Problem, dass ihre Anträge auf Therapieräder abgelehnt werden.« Die Gründe hierfür seien vielfältig. »Manche Anträge sind nicht vollständig, manche sind nur schlecht oder gar nicht begründet«, sagt Moldenhauer.
Wichtig zu wissen ist, welche Unterlagen zu einem perfekten, überzeugenden Antrag gehören. Auch sollte man mit seinem Kind zu einem Händler oder Sanitätshaus gehen, bevor der Arzt das Rezept ausstellt. »Denn im Rezept muss detailliert aufgelistet sein, was das Kind benötigt«, erklärt Moldenhauer. Und hierzu gehören nicht nur der Name des Herstellers und des Modells samt Hilfsmittelnummer. Auch das benötigte Zubehör und Sonderausstattungen – Produkte, die nur im Rahmen einer persönlichen Anpassung und Probefahrt ermittelt werden können – müssen im Rezept exakt aufgeführt sein. Stephan Moldenhauer: »Ansonsten wird die Krankenkasse diese Posten nicht übernehmen. Auch wenn man nach der Antragstellung noch etwas ändert, und sei es nur ein Zubehörteil, kann das dazu führen, dass sich die Krankenkasse weigert, das Therapierad zu bezahlen.«
Der neue Leitfaden von Hase Bikes gibt Informationen zum gesamten Antragsprozess, von der Antragstellung über den Widerspruch bei Ablehnung, bis hin zu dem letzten Mittel, der Klage. Erstellt wurde die Broschüre in Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt für Medizin-, Sozial- und Versicherungsrecht und Experte für Hilfsmittelversorgung. Allerdings will man damit nicht die Beratung durch einen Anwalt oder eine entsprechende Beratungsstelle ersetzen, wenn es zu einer Klage kommt. »Aber wir tun alles dafür, dass es gar nicht erst zu einer Ablehnung kommt«, sagt Moldenhauer.
Der Ratgeber kann hier heruntergeladen werden.
Foto: Hase Bikes