Konkret geht es um den Umgang mit Produktionswerkzeugen: Shimano hatte von Subunternehmern gefertigte Teile teilweise mit firmeneigenen Formen und Betriebsmitteln herstellen lassen. Diese wurden den Subunternehmern zum Zweck der Produktion überlassen. Nach Angaben der JFTC verlangte Shimano, dass die Subunternehmer diese Formen kostenlos lagern und regelmäßig Inventuren durchführen – auch dann, wenn über längere Zeiträume keine Bestellungen für die betreffenden Teile vorlagen. Nach Auffassung der Behörde verstößt dieses Vorgehen gegen Artikel 4, Absatz 2, Punkt 3 des Subunternehmer-Gesetzes oder Subcontract Act, wie es in der Mitteilung von Shimano heißt. Hier geht es konkret um das „Verbot der Forderung nach ungerechtfertigten wirtschaftlichen Vorteilen“.
Von der Maßnahme betroffen sind 121 Zulieferbetriebe und insgesamt 4.313 Formen und Betriebsmittel. Die beanstandeten Praktiken beziehen sich auf den Zeitraum seit dem 1. Dezember 2023.
Shimano nimmt sich der Sache an
Shimano erklärte, man habe die Empfehlung angenommen und bereits reagiert: Alle betroffenen Subunternehmer wurden um Kostenaufstellungen gebeten, um Erstattungen zu leisten; Zahlungen an diejenigen, die Entschädigung verlangten, seien bereits erfolgt.
Formen und Betriebsmittel ohne absehbare Nutzung werden derzeit zurückgeführt oder entsorgt.
Ferner bestätigte der Vorstand, dass es sich um einen Verstoß gegen die firmeneigenen Compliance-Regeln handelt. Künftig sollen strengere Kontrollen, erweiterte Mitarbeiterschulungen und interne Überprüfungssysteme vergleichbare Fälle verhindern.
Das Unternehmen betonte, dass man die Angelegenheit sehr ernst nehme und sich zu einer verstärkten Compliance und Prävention von Wiederholungen verpflichte.


