Seit 2017 setzt sich die KTM Fahrrad GmbH (Eigentümerin: Carol Urkauf-Chen) gerichtlich bezüglich der Verwendung des Markennamens KTM im Fahrradbereich mit Pierer Mobility AG (vormals KTM Industries AG) und ihrem Vorstand Stefan Pierer auseinander. Nach Abbildung eines Konzernstruktur-Organigramms der Pierer Mobility AG im RadMarkt, in dem auch das Zeichen »KTM« mehrmals auftauchte, stellt das Team von KTM Fahrrad im österreichischen Mattighofen jetzt noch einmal klar, dass die Verwendung der Marke KTM in der Fahrradbranche laut Gerichtsbeschluss »exklusiv und weltweit und ewig der KTM Fahrrad GmbH vorbehalten ist«.
Stein des Anstoßes ist eine letztjährige Berichterstattung über die Integration des jungen Fahrrad- und E-Bike-Anbieters Pexco GmbH (Marken Husqvarna Bicycles und R Raymon) in die Pierer Mobility AG sowie eine diesjährige Berichterstattung der Schaffung eines E-Bike-Spartendachs namens Husqvarna E-Bicycles GmbH innerhalb der Pierer Mobility AG im RadMarkt. Für ein besseres Verständnis der Konzernstruktur hatte der RadMarkt für seine Leser ein von Pierer Mobility erstelltes Konzernstruktur-Organigramm mit abgebildet.
Gerichtsbeschluss steht
Fakt sei, dass es Pierer Mobility laut Beschluss des Landesgerichts Wels vom 19. Februar 2019 im geschäftlichen Verkehr und »solange die Firma direkt oder indirekt an einem in der Fahrradbranche tätigen Unternehmen beteiligt ist« zu unterlassen hat, »in welcher Art auch immer« das Zeichen »KTM« in der Fahrradbranche zu verwenden, »wenn eine solche Verwendung zur Bewerbung von Produkten eines in der Fahrradbranche tätigen Unternehmens führen kann«.
Dies gelte auch »für jegliche Marketing-Aktivitäten insbesondere für Pressekonferenzen, Pressemitteilungen und öffentlichen Präsentationen sowie – selbst wenn dazu wahrheitsgemäß – Beteiligungsverhältnisse dargestellt werden«.
Dieses Urteil ist nach Erledigung einiger Rechtsmittel seit Mai 2020 rechtskräftig. Somit war das Team um KTM-Fahrrad-Eigentümerin Carol Urkauf-Chen auch nicht glücklich über die Abbildung des Pierer Mobility Konzernstruktur-Organigramms im Fahrrad-Fachmagazin RadMarkt.
Im Blickpunkt: Buchstabenfolge KTM
Bereits im September 2019 hatte sich KTM Industries AG auf Betreiben des oben genannten Gerichtsbeschlusses vom 19. Februar 2019 in Pierer Mobility AG umbenennen müssen (der RadMarkt berichtete).
Konkret hatte das Gericht folgendes ausgeführt: »Die KTM Industries AG ist verpflichtet, in der Folge den Firmennamen und/oder die Internetdomain so zu ändern, dass darin kein Zeichen mit der Buchstabenfolge ‚KTM‘ mehr enthalten ist. Dies gilt, solange sie direkt oder indirekt an einem Unternehmen beteiligt ist, das in der Fahrradbranche tätig ist.«
Klärung des Begriffs »Fahrradbranche«
Wobei laut mehrerer rechtskräftiger Urteile der Begriff »Fahrradbranche« alle oder einzelne der nachfolgenden Tätigkeiten umfasst: »Die Herstellung, die Bewerbung und/oder den Vertrieb von Fahrrädern, einschließlich solcher mit Elektromotoren (inkl. S-Pedelecs), von Fahrradbestand- und Ersatzteilen sowie von Fahrradzubehör und Fahrradbekleidung etc.«.
Unterlassung gilt branchenintern »in welcher Art auch immer«
Dabei wies das Landesgericht Wels auch noch einmal wie oben bereits beschrieben explizit darauf hin, dass die Pierer Mobility zu unterlassen habe, das Zeichen ‚KTM‘ in der Fahrradbranche »in welcher Art auch immer« zu verwenden – auch nicht für jegliche Marketing-Aktivitäten insbesondere für Pressekonferenzen, Pressemitteilungen und öffentliche Präsentationen. Und: »Dies gilt auch selbst wenn dazu wahrheitsgemäß Beteiligungsverhältnisse dargestellt werden.«
Klarstellung KTM Fahrrad: Die Marke KTM darf in der Fahrradbranche in welcher Art auch immer exklusiv von und für KTM Fahrrad GmbH verwendet werden – »weltweit und ewig«.
Der RadMarkt hat das Pierer Mobility Konzernstruktur-Organigramm auf Bitte von KTM Fahrrad aus seiner Berichterstattung heraus genommen.
Text/Foto: Jo Beckendorff