Wie der RadMarkt bereits Ende letzten Jahres berichtete, dürfen die der Typenregulierungs-Richtlinie 2002/24 unterliegenden schnellen Speed-Pedelecs bis 45 km/h) seit dem Stichtag 1. Januar 2018 nicht mehr in der EU verkauft werden – solange sie nicht laut dem E-Leichtfahrzeug-Lobbyverband Leva in dem EU-Mitgliedstaat, in dem sie verkauft werden, als auslaufende Serienfertigung registriert wurden.
Der Antrag auf diesen »Freibrief« einer ausgelaufenen Serienfertigung kann allerdings nur für maximal 100 Einheiten oder 10 Prozent der S-Pedelecs, die der Anbieter in diesem Mitgliedstaat in 2016 und 2017 verkauft hat. Dabei ist der Anbieter berechtigt, die jeweils höhere Anzahl anzugeben.
Die nach oben genanntem Stichtag zu verkaufenden S-Pedelecs müssen bei der zuständigen Behörde des EU-Mitgliedstaats registriert werden. Nach dieser Registrierung ist der Anbieter berechtigt, diese der Typenregulierungs-Richtlinie 2002/24 unterliegenden S-Pedelecs noch bis zum Stichtag 31. Dezember 2019 zu verkaufen.
Letztendlich bietet Leva-EU betroffenen Anbietern noch einmal individuelle Hilfe durch den Typenregulierungs-Dschungel an. Anbieter wenden sich bitte direkt an Leva-EU-Manager Annick Roetynck. Kontakt: Telefon ++32/9/233 60 05, e-mail leva-eu@telenet.be oder hier bzw. hier.
Text: Jo Beckendorff/Leva-EU