Mifa: Amtsgericht eröffnet Insolvenzverfahren

Drei Tage nachdem Mifa-Vorstand Thomas Mayer das Handtuch geworfen hat und der Aufsichtsrat in Olaf Grothey einen Nachfolger als alleinigen Vorstand präsentierte hat das zuständige Amtsgericht Halle gestern (1. Dezember) das Insolvenzverfahren über die Mitteldeutsche Fahrradwerke AG (Mifa) eröffnet…

Wie nicht anders zu erwarten wurde der bisherige vorläufige Insolvenzverwalter Prof. Dr. Lucas F. Flöther zum Insolvenzverwalter bestellt. Somit führt der Insolvenzverwalter „den Geschäftsbetrieb auch nach der Insolvenzeröffnung ohne Einschränkung fort und bereitet eine Investorenlösung vor“. Mitarbeiter, Lieferanten und Kunden würden diesen Kurs unterstützen. Das Mifa-Management hatte hingegen immer wieder eine Insolvenz in Eigenregie angestrebt. Mit der Ernennung von Flöther sind die Machtverhältnisse geklärt. Der Insolvenzverwalter ist und bleibt der starke Mann dieser Insolvenzabwicklung in Sangerhausen.
O-Ton Flöther: „In den letzten Wochen haben wir das Vertrauen von Lieferanten, Kunden und Mitarbeitern zurückgewinnen können und gleichzeitig eine nachhaltige Sanierung eingeleitet. Unser Ziel ist es nun, den Betrieb mit Hilfe eines Investors wieder auf solide Füße zu stellen und damit den Standort und möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten.“
Mit der Insolvenzeröffnung endet auch der Insolvenzgeldzeitraum. Das bedeutet, dass das Unternehmen die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter wieder selber erwirtschaften und auszahlen muss. Dennoch sind laut Flöther auch nach der Insolvenzeröffnung zunächst keine Entlassungen geplant: „Ganz im Gegenteil. Ab Januar endet die saisonbedingte Kurzarbeit und wir starten wieder die volle Produktion. Dazu benötigen wir jeden Arbeitnehmer.“
Der bereits vor einigen Wochen eingeleitete Investorenprozess läuft weiter auf Hochtouren. Flöther verhandelt laut eigenen Angaben „derzeit intensiv mit mehreren namhaften Unternehmen, die uns konkrete Kaufangebote unterbreitet haben. Er sei zuversichtlich, dass man einen Investor findet, der zu MIFA passe. Mehr wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht verraten.
Nur noch dies: In Sachen Lohn – der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar bundesweit eingeführt – konnte in der vergangenen Woche eine betriebliche Vereinbarung geschlossen werden. Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2015 eingeführt. Gleichzeitig wird aber die Arbeitszeit von derzeit 40 Wochenstunden auf 35 herabgesetzt. Zudem könnten die Mitarbeiter ihre Arbeitszeit flexibler gestalten. „Diese Regelung hat für beide Seiten Vorteile“, erklärt Flöther. Dazu noch einmal der Insolvenzverwalter: „Der Großteil der Mitarbeiter bekommt dank des Mindestlohns trotz weniger Arbeit zukünftig mehr Lohn. Für das Unternehmen fällt die Mehrbelastung dank der Kürzung der Wochenarbeitszeit deutlich geringer aus, so dass keine Arbeitsplätze abgebaut werden müssen.“ 

Text: Jo Beckendorff/Kanzlei Flöther & Wissing

 

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