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Mips und Kunde Revelyst legen Rechtsstreit mit BrainGuard bei
Zusammen mit seinem Kunden Revelyst Sales LLC hat Helmsicherheits-Technologieanbieter Mips AB seinen Rechtsstreit wegen angeblicher Patentverletzung mit BrainGuard Technologies, Inc. beigelegt.
Foto: Mips

Somit wird Mips im Rahmen eines Vergleichs mit BrainGuard 3,25 Millionen USD (2,83 Millionen Euro) zahlen. Wie die Schweden vorausschauend mitteilen, wird sich diese einmalige Zahlung negativ auf ihr bereinigtes Betriebsergebnis im dritten Geschäftsquartal 2026 auswirken.
Worum ging es genau? 2025 hatte Mips bereits kommuniziert, seinen Kunden Revelyst (u.a. Mutter der Helmmarken Bell und Giro) in einem Rechtsstreit gegen BrainGuard zu unterstützen. In diesem Rechtsstreit machte das Duo geltend, dass die von BrainGuard reklamierten Patente ungültig seien und brachte zahlreiche Einreden vor.
Was den Schweden wichtig ist: »Weder die eigenen Patente von Mips noch Mips als Unternehmen waren direkt Gegenstand des Rechtsstreits. Da der Streit jedoch Technologiebereiche betraf, in denen Mips über starke und umfassende weltweite Rechte an geistigem Eigentum verfügt und die einen wichtigen Eckpfeiler der starken Marktposition und des Kundenangebots von Mips bilden, entschied sich Mips, sich zur Unterstützung seines Kunden einzuschalten.«
Die Entscheidung für einen Vergleich beruhte auf dem Bestreben, die Kosten und Unsicherheiten eines Rechtsstreits zu vermeiden. »Keine Bestimmung des Vergleichs ist als Eingeständnis einer Haftung, eines Fehlverhaltens oder einer Rechtsverletzung seitens Mips oder Revelyst auszulegen«, heißt es aus der Mips-Zentrale.
Laut Mips-CEO Max Strandwitz wird sein Unternehmen als innovationsgetriebener, weltweit führender Anbieter von Sicherheitslösungen für Helme mit einem breiten Kundenstamm unter den führenden Helmmarken seine eigenen Rechte an geistigem Eigentum jederzeit energisch gegen potenzielle Bedrohungen verteidigen. So wolle man sowohl für sich als auch seinen Kunden die Freiheit sichern, Lösungen zu vermarkten, die Helme sicherer machen: »Von Beginn dieses Verfahrens an waren und sind wir davon überzeugt, dass es niemals Anhaltspunkte für die gegen unseren Kunden vorgebrachte angebliche Rechtsverletzung gab. Manchmal kann es aus wirtschaftlichen Gründen dennoch besser sein, sich auf einen Vergleich zu einigen als einen langwierigen und kostspieligen Rechtsstreit zu führen, wie wir es in diesem konkreten Fall gemeinsam mit unserem Kunden beschlossen haben. Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Rechtsverletzungen werden immer Teil der Welt eines weltweit führenden Technologieunternehmens sein. Ich bin nun aber sehr froh, dass dieser konkrete Fall hinter uns liegt, sodass wir uns auf unseren weiteren erfolgreichen Wachstumskurs konzentrieren können.«
Der nun getroffene Vergleich beinhaltet die Einstellung aller laufenden Rechtsstreitigkeiten, den Verzicht auf alle geltend gemachten Ansprüche sowie den Ausschluss jeglicher bestehender oder künftiger Ansprüche auf der Grundlage der geltend gemachten Patente gegen Mips oder einen der Kunden von Mips. Laut den Schweden wird somit eine uneingeschränkte und ungehinderte Fortsetzung der Geschäftstätigkeit ermöglicht.

Text: Jo Beckendorff/Mips

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