Wenn sie der am kommenden Dienstag (25. Februar) im Landesgericht Ried im Innkreis stattfindenden Tagsatzung zur Abstimmung über den vorliegenden Sanierungsplan ablehnen, besteht Konkurs-Gefahr.
Um das zu verhindern, werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt in der Eigentümersphäre der KTM AG »fortgeschrittene Gespräche« geführt, um die oben genannte erforderliche Liquidität schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen.
Das wird allerdings nur geschehen, wenn dem vorliegenden Sanierungsplan mit seiner Quote von 30 Prozent (zahlbar bis Ende Mai 2025) in der oben erwähnten Sanierungsplan-Tagsatzung zugestimmt wird.
»Im Fall der Ablehnung des Sanierungsplans ist ein Konkurs die Folge«, warnt Peter Vogl. In diesem Zusammenhang prognostiziert der Sanierungsverwalter, dass es dann nicht nur eine Zerschlagungsquote von 14,9 Prozent geben würde, sondern sich auch diverse Potentiale und Risiken ergeben, die sich aus der im Konkursfall ergebenden Zerschlagung der gesamten Gruppe ergeben könnten.
Basierend auf dieser Prognose ergänzt Vogl: »Im Hinblick auf diese Zerschlagungsquote ist die von der KTM AG angebotene Sanierungsplan-Quote in Höhe von 30 Prozent als angemessen zu betrachten.«
Text: Jo Beckendorff/KTM AG


