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Jetzt doch »0,5-Prozent-Regel« für Diensträder per Gehaltsumwandlung
Fürs Dienstradleasing per Gehaltsumwandlung wird die private Nutzung jetzt mit 0,5 Prozent der UVP berechnet.

Für seit dem 1. Januar 2019 angeschaffte Diensträder und -pedelecs gilt jetzt eine 0,5-Prozent-Regelung zur Berechnung der Höhe des geldwerten Vorteils durch die private Nutzung des Rades. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben die Regelung, die jetzt für sämtliche Formen der Dienstradüberlassung gilt, in einem Erlass vom 13. März 2019 festgeschrieben. Leasinganbieter Jobrad bewertet diesen Schritt als starkes Signal pro Dienstrad.

»Die Neuregelung der Dienstrad-Versteuerung ist ein Meilenstein für eine nachhaltige Mobilitätswende«, sagt JobRad-Geschäftsführer Holger Tumat.
Faktisch steht in dem neuen Erlass, dass bei dienstlich geleasten Fahrräder und Pedelecs die private Nutzung mit 1 Prozent der halben unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers angesetzt wird. Diese Neuregelung gilt für alle vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021 neu abgeschlossenen Dienstrad-Leasingverträge.
Sie ergänzt das Einkommensteuergesetz, in dem durch einen Beschluss des Bundestags bereits die Steuerfreiheit für solche Diensträder gilt, die der Arbeitgeber zusätzlich auf den ohnehin geschuldeten Arbeitslohn draufpackt. Solche vollständig arbeitgeberfinanzierten Diensträder seien aber noch die Ausnahme, so dass von dieser Steuerfreiheit nur ein kleiner Teil der Dienstrad-Nutzer profitiere, erklärt Holger Tumat. Deshalb habe sich Jobrad in den vergangen Monaten auf politischer Ebene für die Neuregelung stark gemacht, die jetzt allen Dienstradlern zugutekommt. Holger Tumat: »Die faktische Halbierung der 1 Prozent-Regelung entspricht der von uns geforderten steuerlichen Gleichstellung von Diensträdern mit Dienst-E-Autos, die seit Jahresbeginn ebenfalls nur noch mit 0,5 Prozent besteuert werden. Wir freuen uns sehr, dass jetzt alle Jobradler – egal, ob der Arbeitgeber das Dienstrad finanziert oder nicht – vom Willen der Politik zu mehr umweltfreundlicher Mobilität profitieren.«

Beispielrechnung von Jobrad
Zur Verdeutlichung liefert Jobrad folgende Beispielrechnung: Ein Mitarbeiter wandelt für ein Leasing-Dienstrad im Wert von 3.000 Euro (Brutto-Listenpreis) einen Teil seines Bruttogehalts um. Für die private Nutzung entsteht dem Angestellten ein geldwerter Vorteil. Bisher musste der Mitarbeiter diesen in Höhe von 3.000 € * 1 % = 30 € pro Monat als geldwerten Vorteil versteuern. Ab sofort halbiert sich die Bemessungsgrundlage des zu versteuernden geldwerten Vorteils. Das heißt, der Mitarbeiter muss gemäß „0,5 %-Regel“ nur noch die Hälfte von 3.000 Euro, also 1.500 € * 1 % = 15 € pro Monat zusätzlich versteuern, was faktisch einer 0,5 Prozent-Besteuerung entspricht. Bei einem beispielhaften Steuersatz von 35 Prozent bedeutet dies eine Einsparung von 189 € in 36 Monaten.
Die neue 0,5-Prozent-Regel macht also das Dienstradleasing per Gehaltsumwandlung jetzt noch attraktiver. Im Vergleich zum Direktkauf seien nun Einsparungen bis zu 40 Prozent möglich, erklärt Jobrad

Auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende profitieren seit Jahresbeginn von einer vorteilhaften Dienstrad-Versteuerung, meldet Jobrad und hat alle steuerlichen Regelungen zusammengefasst unter
www.jobrad.org/steuer.

 

vz/Grafik: Jobrad

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