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BIV Zweirad-Handwerk informiert zur Corona-Überbrückungshilfe III für Unternehmen

Nach ersten, schon im letzten Jahr gewährten finanziellen Hilfen durch die Bundesregierung, gehen die Unterstützungsmaßnahmen in die dritte Phase. Der Bundesinnungsverband Zweirad-Handwerk gibt seinen Mitgliedern, die möglicherweise durch den Lockdown getroffen wurden, Hinweise für die Antragstellung.

Definiert ist die Überbrückungshilfe III als Zuschuss zu den Fixkosten. Er müsse nicht zurückgezahlt werden, betont die Vereinigung des Fahrrad- und Kraftrad-Gewerbes.
Wichtig zu wissen: Als Fixkosten gelten nicht nur Personalaufwendungen, Mieten und Pachten, Finanzierungskosten sowie fortlaufende Sachkosten. Auch bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen für Hygienemaßnahmen hat die Bundesregierung in ihren Katalog aufgenommen.
Wer die Überbrückungshilfe III (Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021) beantragen will, kann damit einen prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Steuerbevollmächtigten) betrauen.
Vor Antragstellung sollte abgeklärt werden, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. So können von Corona-Schließungsmaßnahmen Ende 2020 und 2021 betroffene Unternehmen Hilfe (maximal 200.000 Euro pro Monat) erhalten, wenn sie von April bis Dezember 2020 einen Umsatzrückgang von 30 Prozent beziehungsweise in zwei aufeinanderfolgenden Monaten dieses Zeitraums ein Minus von 50 Prozent verzeichnen mussten, informiert der BIV.
Ebenfalls zuschussberechtigt (maximal 200.000 Euro pro Monat) sind Firmen, die im November, Dezember 2020 und/oder im ersten Halbjahr 2021 gegenüber den Vorjahresmonaten einen Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent erlitten haben.
Außerdem können Unternehmen Zuschüsse erhalten, wenn sie durch den Schließungsbeschluss am 13. Dezember 2020 bis zum Jahresende und im ersten Halbjahr 2021 ihr Geschäft schließen mussten oder eine sehr starke geschäftliche Abhängigkeit zu diesen geschlossenen Unternehmen haben. In diesen Fällen liegt der Höchstförderbetrag bei maximal 500.000 Euro pro Monat.
Wie hoch der Zuschuss zu den Fixkosten ausfällt, ist abhängig von der Höhe des Umsatzrückgangs im Vergleich zum entsprechenden Monat im Jahr 2019. Ausgezahlt wird dann in Abschlagszahlungen.
Antragstellung über »prüfende Dritte« unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Für Innungsmitglieder steht für weitere Informationen die Betriebsberatungsstelle unter 0211/92595-22 oder esser@kfz-nrw.de zur Verfügung.

 

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