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Bündnis fordert Nachbesserungen am EU-Lieferkettengesetz-Entwurf
Bündnis fordert Nachbesserungen am EU-Lieferkettengesetz-Entwurf.

Am 1. Januar 2023 wird ein neues Lieferkettengesetz in Kraft treten. Mit einer im September gestarteten Kampagne macht ein europaweites Bündnis von mehr als 100 Organisationen »zum Schutz von Mensch und Umwelt in den globalen Lieferketten« Druck auf die Politik. Gemeinsam werden Nachbesserungen am Kommissionsentwurf gefordert. Für eine diesbezügliche Petition sammelt die deutsche Vertretung dieses EU-Bündnisses – die »Initiative Lieferkettengesetz« – noch bis zum 30. November Unterschriften.

Zum 1. Januar verpflichtet das neue deutsche Lieferkettengesetz zunächst Unternehmen mit in der Regel mehr als 3.000 Arbeitnehmern und Sitz in Deutschland zu weiteren Pflichten zur Sicherung von Menschenrechten und Nachhaltigkeit. Zum 1. Januar 2024 soll der Anwendungskreis dann auf alle Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern erweitert werden. Dabei werden ins Ausland entsandte Mitarbeiter sowie Leiharbeiter, die mindestens sechs Monate in dem Betrieb beschäftigt sind, eingerechnet.
Die »Initiative Lieferkettengesetz« erwartet von der Bundesregierung, dass sie sich entschiedener für Änderungen an dem Entwurf der EU-Kommission von Februar 2022 einsetzt. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hatte am 3. September mitgeteilt, die Bundesregierung unterstütze den Vorschlag der Kommission – einschließlich der geplanten zivilrechtlichen Haftung.
»Die EU-Bürger*innen haben genug davon, dass Unternehmen Geschäfte auf Kosten von Mensch und Umwelt machen. Deswegen ist die Unterstützung Deutschlands für den Entwurf der EU-Kommission ein wichtiges Signal. Aber dabei darf die Bundesregierung nicht stehenbleiben, denn der Entwurf enthält noch viele Schwachstellen. Wir erwarten, dass die Bundesregierung in Brüssel jetzt auch Nachbesserungen einfordert – vor allem beim Klima, bei der Haftung und beim Geltungsbereich«, erklärt die Koordinatorin der Initiative Lieferkettengesetz Johanna Kusch.
Laut dem Bündnis geht der Entwurf des neuen Lieferkettengesetzes nicht weit genug. Sowohl bei Menschenrechten als auch in Sachen Umwelt müsse nachgebessert werden.
Dass die Abhängigkeiten in der weltweiten Wertschöpfungskette immer wieder einschneidende Folgen habe, hätte sich gerade sowohl in der Corona-Zeit als auch durch den Krieg in der Ukraine gezeigt. So stornierten zum Beispiel große Textilanbieter bereits im März 2020 aufgrund durch Corona ausgelöster schwacher Nachfrage kurzfristig ihre Aufträge. Das führte nicht nur, aber vor allem in Bangladesch zu Massenentlassungen von Näherinnen & Co., die ohne jegliche Absicherung auf die Straße gesetzt wurden.
Besagte Großkonzerne und Unternehmensverbände sind es aber laut der Initiative Lieferkettengesetz auch, die versuchen, den aktuellen Lieferkettengesetz-Entwurf abzuschwächen. Statt einer vollständigen Risikoanalyse in der gesamten Lieferkette soll beispielsweise eine Untersuchung auf Risiken eingeschränkt werden.
Würde der vorliegende Lieferkettengesetz-Entwurf nicht nachgebessert, könnten sich weder die Arbeitsbedingungen von Millionen Beschäftigter verbessern noch die dringend notwendigen Umweltmaßnahmen angepackt werden.
Mehr Info zum aktuell heiß diskutierten Thema EU-Lieferkettengesetz für Unternehmen inklusive Check-Liste, wie die (Entwurfs-)Anforderungen zu meistern sind, liegen unter anderen über diesen Link zum Download bereit.
Mehr Hintergründe sowie zur Unterschrift bereit liegender Petition zur dringenden Nachbesserungs-Forderung über www.lieferkettengesetz.de.

Text: Jo Beckendorff, Logo: Initiative Lieferkettengesetz

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