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Bundeskartellamt: Grünes Licht für Karstadt/Kaufhof-Fusion – aber…
Fusions-Vorbehalte bleiben: Das Bundeskartellamt in Bonn.

Das Bundeskartellamt hat grünes Licht für die Fusion der beiden deutschen Warenhaus-Größen Karstadt Warenhaus GmbH und Galeria Kaufhof GmbH gegeben, äußerte aber in seiner detaillierten Stellungnahme vom 9. November auch detaillierte Vorbehalte im Sektor Sport/Outdoor – dies natürlich auch mit Blick auf die bereits Anfang des Jahres bekannt gegebene sportliche Partnerschaft zwischen Karstadt-Mutter Signa und Intersport Deutschland eG. O-Ton aus Bonn: »Im Bereich Sport/Outdoor ist Karstadt Mitglied der Einkaufskooperation Intersport, zu welcher aufgrund der Fusion nun auch das Einkaufsvolumen von Kaufhof hinzukäme. Das Bundeskartellamt behält sich vor, diese Einkaufskooperation im Nachgang zu der Fusion genauer zu prüfen.«

Die Fusion zwischen Karstadt Warenhaus (mit bundesweit 79 Warenhäusern und einen Online-Shop) und Galeria Kaufhof  (98 Warenhäuser, sechs Saks OFF 5th-Geschäfte und ein Online-Shop in Deutschland sowie 16 Filialen in Belgien und 15 in den Niederlanden) wurde vom Bundeskartellamt genauestens geprüft und letztendlich freigegeben. Im September 2018 hatte Karstadt-Mutter Signa Retail zum wiederholten Mal Kontakt zur mittlerweile angeschlagenen Kaufhof-Mutter Hudson Bay Company (HBC) aus Kanada aufgenommen. Laut Kartellamt liegen die Umsätze von Karstadt und Kaufhof zusammen circa 5 Milliarden Euro.
Die Bonner hatten im Rahmen ihrer Ermittlungen rund 100 Handelsunternehmen und Lieferanten – darunter die größten Online-Händler und stationären Händler in Deutschland – befragt. Weil die Marktstellung von Kaufhof und Karstadt in bestimmten Warengruppen besonders stark ist, wurden die Bereiche »Gepäck« (Koffer/Taschen), »Wäsche«, »Sport/Outdoor«, »Spiele/Spielwaren«, »Heimtextilien« und »Büro- und Schreibwaren« eingehender untersucht.
Fazit von Andreas Mundt in seiner Rolle als Präsident des Bundeskartellamtes: »Weder aus der Perspektive der Verbraucher, noch aus Sicht der Hersteller und Lieferanten gab es durchschlagende wettbewerbliche Bedenken. Karstadt Warenhaus und Galeria Kaufhof sind zwar die einzigen bundesweit tätigen Warenhaus-Betreiber. Aus wettbewerblicher Sicht gibt es aber keinen sogenannten Warenhaus-Markt. Wir mussten uns allerdings mit den konkreten Marktverhältnissen für rund 20 verschiedene Warengruppen an den jeweiligen Standorten der Warenhäuser befassen, da sich die jeweiligen Marktverhältnisse voneinander unterscheiden. Wir haben festgestellt, dass Kaufhof und Karstadt selbst bei isolierter Betrachtung des rein stationären Handels nur in einzelnen Warengruppen und Regionen Marktanteile von mehr als 25 Prozent erzielen. Für eine stark wachsende Zahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern sind Online-Händler in den meisten Warengruppen zudem eine wichtige Einkaufsalternative. Dieser zunehmende Wettbewerbsdruck des Online-Handels ist in unsere Bewertung eingeflossen.«
Mit Blick auf die bereits Anfang 2018 bekannt gegebene Partnerschaft zwischen Signa Sports Group (jetzt Signa Sports United) und Intersport Deutschland gibt es allerdings kartellrechtliche Bedenken im Sektor Sport/Outdoor. Signa Sports United ist nicht nur Eigentümer von Karstadt Sports (mit bundesweit 29 Sporthäusern, einem Online-Shop »sowie weiteren Sportartikelhändler« im deutschen Markt), sondern lenkt in Europa auch die unter dem Dach von Internetstores GmbH agierenden Online-Bike- und Outdoor-Händlern Addnature, Bikester, Brügelmann, Campz und Fahrrad.de sowie weitere E-Commerce-Händler wie Probikeshop, Outfitter, Tennis Point etc. Intersport Deutschland eG bildet wiederum seit ihrem 2013 getätigten Zusammenschluss mit Intersport Österreich eine sogenannte Sechs-Länder-Verbundgruppe, die neben ihren Heimatländern auch die Ländermärkte Polen (über eine Lizenz), die Slowakei, Tschechien, Ungarn unter ihren sportlichen  Fittichen hat.

Text: Jo Beckendorff, Foto: Bundeskartellamt

 

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