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Bei Corona-bedingter Schließung: Helfen Gutscheine weiter?

Sofern der Werkstattbetrieb bei Fahrradgeschäften unvermindert weiterläuft, kommt dieser Umsatz immerhin herein. Wenn der Verkauf von Waren aber untersagt ist im Rahmen der Corona-Maßnahmen, fehlt dieser Umsatz in dieser Phase. Eine Gutschein-Kampagne kann in dieser Zeit Liquidität sichern.

Ob sich der Verkauf auf Umwegen aufrechterhalten lässt, bleibt dahin gestellt. Findige Händler bieten eine Beratung per Telefon oder sogar Video-Chat an und liefern bestellte Ware nach Hause. Aber die Konsumenten sind nicht unbedingt in Kaufstimmung oder haben erstmal andere Sorgen. Somit fehlt erheblicher Umsatz und damit auch Liquidität. Was können Gutscheine daran ändern?
Voraussetzung für eine Gutschein-Kampagne ist eine hohe Kundenbindung und -loyalität, auch emotionaler Art. Ist sie gegeben, kann der Händler über seine Webseite und über seine Präsenz in sozialen Medien in der Tat an die Solidarität seiner Kundschaft appellieren. Die Händler bieten an, dass die Kunden über das Internet Gutscheine erwerben, die sie dann einlösen können, wenn das Geschäft wieder geöffnet hat. Damit wird Umsatz vorgeholt und die Liquidität gestärkt.
Neben der Darstellung im Netz kann man dieses Angebot auch in einer Rundmail an Kunden aktiv kommunizieren. Dies setzt voraus, dass der Händler viele Adressen und Mailadressen von Kunden hat – und die schriftliche Einwilligung, diese Mailadresse für Werbe-Mails einsetzen zu dürfen.
Allerdings muss man die Gutschein-Lösung auch technisch umsetzen können. Wer über keine Webshop-Funktionalität verfügt, muss sich gegebenenfalls kompetente Hilfe holen. Der operativ einfachste Weg wäre natürlich die Angabe einer Bestell-E-Mail-Adresse, dann schickt der Händler per Mail Auftragsbestätigung und Rechnung und übersendet nach Zahlungseingang den Gutschein.
Wer an der Breitenwirkung der Solidaritätsaktion zweifelt, kann auch mit einem Treue-Rabatt locken. Dabei wird der Gutschein auf einen etwas höheren Betrag ausgestellt, als dem Kunden in Rechnung gestellt wird. Diesen Rabatt kann man auch nach der Höhe staffeln, also den großzügigen Kunden mit einer Progression locken.
Gutschein vom Arbeitgeber
Es gibt noch eine weitere Methode, Liquidität hereinzuholen: Die steuerfreie Zuwendung vom Arbeitgeber zum Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber darf jedem Arbeitnehmer 40 Euro jährlich für einen bestimmten Zweck zukommen lassen, ohne dass dies als zu versteuernder geldwerter Vorteil gewertet wird. Würde nun ein Arbeitgeber seinen 1.000 Mitarbeitern beispielsweise drei Betriebe zur Auswahl stellen – einen Blumenladen, ein Fotogeschäft und ein Fahrradgeschäft, und 400 Mitarbeiter würden das Fahrradgeschäft wählen, so würde dieser Betrieb direkt 16.000 Euro einnehmen.
Diese Methode setzt natürlich voraus, dass es Arbeitgeber gibt, die so etwas tun – also die Zuversicht haben, diese Krise zu überstehen und sich dabei eine solche Zuwendung noch leisten zu können. Dazu kann der Händler auf seiner Webseite aufrufen oder persönliche Kontakte in die regionale Wirtschaft nutzen, um Partner für eine solche Aktion zu aquirieren.

Text: Michael Bollschweiler

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