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Dienstradleasing: Steuer auf geldwerten Vorteil entfällt ab 2019
Die private Nutzung eines Dienstrads ist ab 2019 steuerfrei.

Eine Steuerentlastung für Diensträder ist in Sicht: Gestern (8. November 2018) hat der Finanzausschuss des Bundestags beschlossen, dass Arbeitnehmer beim Dienstradleasing künftig den geldwerten Vorteil nicht mehr versteuern müssen.

Ebenso sollen auch Jobtickets wieder steuerfrei werden. Die Änderung soll laut Bundestagsbeschluss zu Beginn des kommenden Jahres wirksam werden. Bisher muss die private Nutzung des Dienstrades – analog zum Steuermodell bei Dienstwagen – mit einem Prozent des inländischen Listenpreises für jeden Kalendermonat versteuert werden (1-Prozent-Regel). Für Dienstwagen mit Elektro- und Hybridantrieb wird nach dem neuen Beschluss der Wert nun auf 0,5 Prozent sinken.
Leasingdienstleister wie die Freiburger Firma Leaserad mit ihre Marke Jobrad hatten schon länger gefordert, zusammen mit der Förderung von Elektro- und Hybridautos im Dienstfahrzeugbereich auch Fahrräder und E-Bikes steuerlich zu begünstigen. Leaserad-Geschäftsführer Holger Tumat: »Wir freuen uns sehr, dass es das Dienstrad erstmals prominent auf die Agenda bundespolitischer Gesetzgebung geschafft hat. Für uns ist dies ein klares Zeichen für den eindeutigen politischen Willen, Dienstfahrräder und E-Bikes künftig steuerlich weiter zu entlasten.« Wie die Gesetzesänderung dann bestmöglich und rechtlich einwandfrei im Leasingprozess abgebildet werden könne, werde jetzt im Austausch mit den Finanzbehörden geklärt.
vz/Foto: Jobrad

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