E-MTBs in den Bergen: ZIV widerspricht dem BUND Bayern

Die Elektrifizierung von Mountainbikes lockt immer mehr Biker in die Berge. Das erfreut nicht jeden: Der BUND Bayern will die Nutzung von E-Mountainbikes im alpinen Raum stark einschränken beziehungsweise sogar ganz verbieten. Der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) weist »die überzogenen Einflüsse des E-MTB auf die Natur zurück« und fordert einen sachlichen Dialog zwischen den Interessengruppen.

Das E-Bike sei an sich zwar ein klimafreundliches Verkehrsmittel, das einen wichtigen Teil zur Verkehrswende beitragen könne, stelle aber im touristisch genutzten Alpenbereich einen Störfaktor dar, so zitiert der ZIV in seiner Mitteilung die Kritik des BUND Bayern. Behinderung der Wanderer, Kapazitätsauslastung, Erosion der Wege oder gar Bedrohung der heimischen Fauna und Flora sind hier die Schlagworte.
Dass es Konflikte zwischen den vielen Nutzergruppen gibt ist dem ZIV bewusst und nicht neu. Er sieht die Lösung allerdings nicht in Verboten gegenüber einzelnen Nutzergruppen, sondern setzt auf die gleichberechtigte, gemeinsame Nutzung des öffentlichen Raums. »Verbote werden häufig nicht eingehalten, eine Kontrolle dieser ist im touristischen Raum so gut wie unmöglich. Zumal die zukünftigen Generationen von E-MTB bzw. klassischem Mountainbike optisch kaum mehr zu unterscheiden sein werden«, mahnt der ZIV mit Blick auf die Praxis.
Der ZIV setze eher auf den Dialog zwischen den unterschiedlichen Interessengruppen mit dem Ziel, Regelungen zu finden, die ein gemeinsames Miteinander lenken und nicht reglementieren. Hierzu gebe es bereits gute Vorschläge von Seiten der Vereine und Verbände und der Dialog zwischen den Akteuren sei gut fortgeschritten.
Der ZIV appelliere seinerseits, in Zusammenarbeit mit dem Mountainbike Tourismusforum, seit einigen Jahren für ein harmonisches, gleichberechtigtes Miteinander in der Natur. Gemeinsam hat man dazu ein Bike-Booklet veröffentlicht, dass in gedruckter Form Tipps für Mountainbiker gibt und um ein respektvolles und umsichtiges Miteinander in der Natur wirbt.

Straßenverkehrsrecht

Wie das Problem rechtlich eingeordnet wird, dafür gibt der Industrieverband folgende Informationen: »Das E-Bike oder Pedelec ist dem Fahrrad in allen Bereichen im bundesdeutschen Straßenverkehrsrecht gleichgestellt. Es besteht also vor dem Gesetz keinerlei Unterschied zwischen E-Bike oder Fahrrad.
Das Straßenverkehrsrecht unterscheidet nicht zwischen öffentlichen Straßen und anderen öffentlichen Wegen, die nach allgemeinem Wortsinn keine Straßen sind. Wo Radverkehr zugelassen wird und daher öffentlicher Verkehr stattfindet, gilt allgemein das gesamte Straßenverkehrsrecht.
Auf Feldwegen oder Waldwegen, auf denen Radverkehr erlaubt ist, befinden sich Radler (und demnach auch E-Bikefahrer) im Straßenverkehr. Eine Unterscheidung zwischen den beiden darf nicht geschehen.
Dies wird auch noch einmal auf Länderebene nach Interpretation des Bayerischen Umweltministeriums aus den Jahren 2012 und 2013 verdeutlicht. Dieses schreibt, dass ein E-Bike nicht motorisiert und damit dem Rad ohne Motor juristisch gleichgestellt ist.«

 

Wir woanders
Trekking & Radkultur
Das Magazin für E-Bikes
Taktik & Training
Das Branchenmagazin
Club für leidenschaftliche Fahrradfahrer
Community aus sportlichen Radfahrern