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EBMA und China-Strafzoll: Rolle rückwärts in Sachen Registrierungsantrag
EU-Flagge.

Laut Informationen von LEVA-EU Managerin Annick  Roetynck hat die EMBA der verantwortlichen EU-Kommission in einem Schreiben vom 8. Oktober überraschend mitgeteilt, ihren Antrag auf Registrierung der Einfuhr aller »Made in China«-Fahrräder mit Tretunterstützung mit einem Hilfselektromotor« zurückzuziehen.

Kurzer Blick zurück: Der Verband der europäischen Fahrradproduzenten EBMA hatte Anfang des Jahres in seinen Bemühungen, die europäischen E-Bike-Produzenten mit einem EU-Strafzoll auf in China produzierte E-Bikes zu schützen, bei der EU einen Antrag auf Registrierung der eingehenden E-Bike-Importe aus China eingereicht. Daraufhin veröffentlichte die verantwortliche EU-Kommission am 2. Mai eine Verordnung, in der sie die Registrierung bestätigte. Die trat bereits am 4. Mai in Kraft (der RadMarkt berichtete).
Damals erklärte EBMA-Generalsekretär Moreno Fioravanti: »Die heutige Entscheidung der Europäischen Union sollte sowohl ein deutliches Signal an chinesische E-Bike-Unternehmen senden, ihr Dumping in der EU zu stoppen als auch an die chinesische Regierung, ihre massiven Subventionsprogramme wie ‚Made in China 2025’, die chinesische E-Bike-Exporteure unfair bevorzugen, zu stoppen.«
Und an die Adresse der Gegenseite – sprich das europäischen E-Bike-Importeurskollektivs, das sich kurzerhand unter dem Dach des E-Leichtfahrzeug-Lobbyverbandes LEVA mit dem Ziel gebildet hatte, einen drohenden EU-Strafzoll auf E-Bikes aus China abzuwenden: »Die europäischen Importeure sollten auch auf die verdeckten Kosten chinesischer E-Bikes und den dadurch verursachten Schaden, den sie der europäischen Industrie, den europäischen Arbeitsplätzen und der Umwelt zufügen, aufmerksam machen.«
LEVA EU-Managerin Annick Roetynck beschwichtigte schon damals die E-Bike-Importeure: Die getroffene Kommissions-Entscheidung bedeute nicht, »dass noch Zölle anwendbar sind und es beinhaltet auch nicht die Gewissheit, dass Zölle anwendbar werden«.
Richtig ist allerdings, dass damals eine rückwirkende Sammlung von Daten ermöglicht wurde. Die Crux daran für die Importeure: »Damit dies geschehen kann, musste die Kommission über vorläufige Zölle entscheiden.« Und damit diese rückwirkend erhoben werden, muss die Kommission über die endgültigen Zölle entscheiden. Diese Entscheidung war voraussichtlich im Januar 2019 erwartet worden.
Das ist mit der nun von LEVA-Europe kommunizierten »Rolle rückwärts« der EBMA vom Tisch (von der selbst bis zum Zeitpunkt dieses Schreibens allerdings nichts über ihren Registrierungs-Rückzug veröffentlicht wurde). Roetynck ist erleichtert, weil somit eine rückwirkende Erhebung der Zölle zwischen dem 4. Mai und dem 19. Juli 2018 weg fällt. Hintergrund: In dieser Zeit verfügten europäische E-Bike-Importeure noch über Container auf dem Wasser. Für sie hing ein potentiell rückwirkender Strafzoll auf diese Ware »wie ein Damoklesschwert über ihren Köpfen«.
Wie geht es jetzt weiter? Um die bereits angelaufene Registrierung offiziell zu beenden, muss die verantwortliche EU-Kommission eine neue Verordnung veröffentlichen. Diese Veröffentlichung würde einer möglichen rückwirkenden Sammlung ein Ende bereiten – was für oben genannte europäische E-Bike-Importeure wiederum »eine enorme Erleichterung« bedeuten würde.
Bleibt die Frage: Warum der plötzliche Registrierungs-Rückzug seitens der EBMA? Hierüber kann solange spekuliert werden, bis sich EBMA offiziell dazu äußern wird (bzw. will).
Fakt ist: Der EBMA-Brief flatterte kurz nach der dritten Anhörung bei der verantwortlichen EU-Kommission ins Haus, die die europäischen E-Bike-Importeure unter LEVA-Europe’s Federführung beantragt hatten. In dieser mündlichen Verhandlung hatte LEVA-Europe die Berechnungen des Tarifvertrags über die Schädigung der Einführer (sprich Importeure) vorgelegt, die sich unmittelbar aus dem Verfahren selbst ergeben haben.
Bis dato ist nicht ganz klar, ob irgendein Zusammenhang zwischen den in dieser mündlichen Verhandlung von LEVA-Europe vorgetragenen Kollektiv-Aussagen und der letztendlichen EBMA-Entscheidung, ihren Antrag auf Registrierung zurückzunehmen, besteht.
Wie auch immer: Die Mitglieder des Importeurs-Kollektivs seien erst einmal »extrem erleichtert«, dass die rückwirkende Registrierung nun doch nicht vollzogen wird.

Text: Jo Beckendorff

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