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1. Instanz: Piaggio gewinnt Patentstreit gegen Peugeot Motorcycles

Soeben hat der italienische Zweirad-Riese Piaggio Group ein Patentverletzungsverfahren in erster Instanz gegen den seit Ende 2019 komplett zur indischen Mahindra & Mahindra Limited-Tochter Mahindra Two Wheelers Limited gehörenden Mitbewerber Peugeot Motocycles gewonnen.

Mit diesem Urteil wird nach der ebenfalls zur Piaggio Group gehörenden Marke Vespa laut den Italienern nun auch die Einzigartigkeit des unter dem Markennamen Piaggio in den Markt rollenden dreirädrigen (vorne zwei, hinten ein) Motorroller-Modells »MP3« anerkannt.
Sowohl das Tribunal Judiciaire von Paris als auch das Gericht von Mailand kamen in ihren innerhalb von nur wenigen Tagen auseinanderliegenden Urteilen zu dem Schluss, dass Peugeot Motocycles ein europäisches Patent der Piaggio Group verletzt hat.
Bei der Patentverletzung geht es um eine Technologie des dreirädrigen Piaggio-Motorrollers »MP3«, die auch am Peugeot-Modell »Metropolis« zum Einsatz kommt. Genauer genommen geht es um das Steuersystem, das es ermöglicht, ein dreirädriges Fahrzeug wie ein herkömmliches Motorrad seitlich zu kippen.
Wegen der Zuwiderhandlung wurde Peugeot Motocycles in Frankreich zur Zahlung von Schadensersatz (zusätzlich zu weiteren Strafen wegen Zuwiderhandlung und Prozesskosten) in Höhe von 1,5 Millionen Euro verdonnert. Allerdings kann gegen dieses Urteil noch Berufung eingelegt werden.
Zudem verbietet das Urteil des Pariser Gerichts Peugeot Motocycles auf französischem Gebiet »die Herstellung, die Werbung, den Vertrieb, die Einfuhr, die Ausfuhr, die Benutzung und/oder den Besitz von dreirädrigen Motorrollern, die das von der Piaggio-Gruppe patentierte Steuersystem verwenden – einschließlich des Peugeot ‚Metropolis‘«. Bei Zuwiderhandlung wird eine Geldstrafe für jedes betroffene Fahrzeug fällig.
Das Gericht von Mailand hat Peugeot Motocycles auf italienischem Staatsgebiet »die Einfuhr, die Ausfuhr, die Vermarktung und die Werbung (offline und online) für den Peugeot ‚Metropolis‘ untersagt und eine Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro für jedes verkaufte Fahrzeug nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen nach Bekanntgabe des Urteils« festgesetzt. Außerdem muss Peugeot Motocycles in Italien »innerhalb von 90 Tagen alle betroffenen Fahrzeuge aus dem Verkauf nehmen, wobei für jeden Tag der Verzögerung bei der Ausführung des Urteils ein zusätzliches Bußgeld in Höhe von 10.000 Euro zu zahlen ist«.
Im Zusammenhang mit oben genannten Urteilen weist die Piaggio-Gruppe darauf hin, dass ihre beträchtlichen Investitionen in Forschung und Entwicklung, die sie an die Spitze der dreirädrigen Fahrzeugtechnologie gebracht haben, dem Piaggio-Modell »MP3« eine Führungsposition auf dem Markt verschafft haben. Somit sei die Klage Teil einer breiteren Palette von Maßnahmen zur Bekämpfung von Produktfälschungen, »die Piaggio Group seit Jahren ergreift und die eine ständige Überwachung der Produkte von Wettbewerbern und der internationalen Patentdatenbanken umfassen«.

Text: Jo Beckendorff/Piaggio Group, Foto: Piaggio Group
 

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