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EU Typenregulierung: EPACs mit bis 25 kmh/250W werden weiter wie Fahrräder behandelt

Am 19. und 20. November hat das Europäische Parlament über eine neue Fassung der Verordnung der Fahrzeugtypen und ihre betriebliche Zulassung in der EU abgestimmt (Stichwort „Richtlinie über die Betriebserlaubnis 2002/24/EC“). Insgesamt stimmten 643 EU-Parlamentarier für die neue Typenregulierung (bei 16 Gegenstimmen sowie 18 Enthaltungen)…

Für die Fahrradbranche besonders wichtig: EPAC’s (= steht für „electronically power assisted cycles“) mit einer maximalen Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h und einem maximalen Leistungsgrenze bis 250W sind wie weitere „selbstbalancierende Fahrzeuge“ (z.B. Segway) auch von der Zulassungs– und Typengenehmigung befreit. Zwar war dieser Punkt bereits von der Europäischen Kommission aufgegriffen worden, ist jetzt aber auch von der Parlamentarischen Kommission (Tran) sowie von dem Europäischen Wirtschafts– und Sozialausschuss (EESC) abgesegnet worden.
Somit sind oben genannte Zwei– und Dreiräder (< 25 km/h, < 250Wsogenannte „low performance EPAC’s“) weiterhin von der europäischen Zulassungs– und Typengenehmigung befreit.
Heißt auch: Alles EPACs mit einer Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h bzw. einer Leistung von mehr als 250W unterliegen der Typen– und Zulassungsgenehmigung. Vereinfacht ausgedrückt: Während EPACs mit bis zu 25 km/h und 250W weiterhin wie Fahrräder behandelt werden, werden EPACs mit mehr als 25 km/h und über 250W wie Mopeds geführt.
Was aber laut Colibi und Coliped nicht heißt, daß wie Fahrräder geführte EPACs komplett regulierungsfrei sind. Nach wie vor unterliegen sie sowohl der europäischen Richtlinie 2004/08/EC zur elektromagnetischen Verträglichkeit (EMC) sowie der Maschinen-Richtlinie 2006/42/EC. Zudem wurde auf Forderung der europäischen Fahrradindustrie ein spezieller Standard (CEN TC 333 „Cycles“) für E-Bikes/Pedelecs entwickelt. Diesen sogenannten EN 15194 EPAC Standard gilt es zu erfüllen. Er soll dafür bürgen, daß Endverbraucher beim Kauf eines EPAC ein hochwertiges Qualitätsprodukt erhalten. Somit bewerten sowohl Colibi als auch Coliped die neue EU-Betriebserlaubnis-Richtlinie durchaus erfreut: „Diese positive Entscheidung wird die Investitionen und Entwicklungen der Branche weiter vorantreiben.“

Text: Jo Beckendorff

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