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Frist verstrichen: Technische Sicherheitseinrichtung für Kassen muss laufen

Seit dem 1. April 2021 sind Händler, die eine Kasse mit Barvorgängen betreiben, verpflichtet, die Belege mit einer zugelassenen Technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) zu signieren. 

Dieter Koll, Gründer des Softwarehauses Velodata in Stolberg, weist darauf hin, dass denjenigen, die noch keine TSE in Betrieb haben, noch der Weg bleibt, eine Ausnahmegenehmigung ihres Finanzamtes nach §148 Abgabenordnung (AO) zu beantragen. Die Möglichkeit ist mit der Steuerberaterin/Steuerberater zu prüfen, die auch den Antrag stellen müssen.
Gesetzlich zulässige stationäre TSE sind seit längerer Zeit von verschiedenen Herstellern sofort lieferbar. Auch einige cloudbasierte TSE-Lösungen seien nach Angaben der Hersteller lieferbar.
Die lokale TSE in Betrieb zu nehmen, die es bei Velodata für die Software VKasse 4 gibt, dauere in etwa fünf Minuten, erklärt Koll. Die VKasse4-Software neu einzuführen gelinge innerhalb weniger Tage. Komplexer werde es, wenn aus alten Systemen gewechselt wird und Daten übernommen werden sollen.

vz

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