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Gericht kippt Pop-up-Radwege – Herresthal: Verkehrswende nicht ausbremsen

Mit einer Eilentscheidung hat das Verwaltungsgericht Berlin Brandenburg am vergangenen Freitag die im Frühjahr von der Senatsverwaltung an acht Straßen eingerichteten temporären Radwege in Berlin für nicht rechtmäßig erklärt und die Entfernung der Schilder angeordnet. Albert Herresthal, Geschäftsführer Verbund Service und Fahrrad  e. V., mahnt, die Verkehrswende nicht zu gefährden und geht nicht davon aus, dass das Urteil schon das letzte Wort ist.

»Pop-up Radwege sind ein wirkungsvoller Beitrag zur gesunden Mobilität in den Zeiten der Pandemie – und zugleich ein wichtiges Zeichen für die Verkehrswende. Wir gehen davon aus, dass die Senatsverwaltung gegen das Urteil Beschwerde einlegt. Es darf nicht sein, dass die Verkehrswende durch ein Gericht und die Klage eines AfD-Abgeordneten ausgebremst wird«, sagt Herresthal.
Das Verwaltungsgericht hatte in dem Eilverfahren am 4. September 2020 (VG 11 L 205/20) entschieden, dass es ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Radwegeinrichtung gebe. Radwege dürften nur dort angeordnet werden, wo Verkehrssicherheit, Verkehrsbelastung und/oder der Verkehrsablauf ganz konkret auf eine Gefahrenlage hinwiesen und die Anordnung damit zwingend erforderlich sei. Eine solche Gefahrenlage habe die Senatsverwaltung nicht dargelegt. Die Pandemie könne nicht zum Anlass der Anordnungen genommen werden, da es sich dabei nicht um verkehrsbezogene Erwägungen handele. 

Die Senatsverwaltung hat bereits angekündigt, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzulegen: »Es stehen hier grundsätzliche Fragestellungen im Raum, die das Verwaltungsgericht in seiner Eilentscheidung nicht hinreichend gewürdigt hat. Hier bedarf es einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, um auch in Zukunft Rechtssicherheit für das weitere Vorgehen bei Anordnungen von Radwegen zu erhalten,« teilt die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit. Sie geht davon aus, dass die Radwege »rechtmäßig angeordnet und hinreichend begründet« wurden. Im Übrigen sei kein anderer Verkehrsteilnehmender in seinen Grundrechten verletzt, wenn Radwege angeordnet werden.
Die Senatsverwaltung rechnet deshalb damit,  »dass die Pop-up-Radwege in Berlin Bestand haben und hält an ihrem Ziel fest, aus den bisher zum Beispiel mit Warnbaken nur provisorisch eingerichteten Radstreifen dauerhafte Radwege zu machen.

Verena Ziese

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