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»Händler helfen Händlern« und Handelverbände fordern Soforthilfe
Händler helfen Händlern-Logo.

Über die von einigen Branchenmitgliedern initiierte Pro-Bono-Initiative »Händler helfen Händlern« hatten wir bereits berichtet. Die fordert nun in Zusammenarbeit mit dem großen deutschen Handelsverbänden Handelsverband Deutschland e.V. (HDE), dem Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh), dem Bundeswirtschaftssenat des Bundesverbandes Mittelständische Wirtschaft Unternehmensverband Deutschland e.V. (BVMW), dem Institut für Handelsforschung (IFH) Köln GmbH und dem Kompetenzzentrum Handel die Bundesregierung auf, rechtzeitig die Weichen für eine pragmatische finanzielle Mittel für die vom Lock-down betroffenen Unternehmen im Handel zu stellen.

Auf Einladung von Rose Bikes-CEO und »Händler helfen Händlern«-Mitinitiator Marcus Diekmann haben sich die führenden Köpfe in einer Sondersitzung per Videokonferenz auf eine klare Forderung für die Hilfskredite und Fördermittel an den Staat und die Politik in der Corona-Krise verständigt.
Die Ausgangslage: laut Dieckmann benötigt der Handel unbürokratische Fördergelder und Hilfen, die nicht schon am Antragswesen scheitern oder bei den Betroffenen gar nicht ankommen: »Außerdem müssen wir sicher stellen, dass die Tilgung der finanziellen Mittel seitens der Händler erst mittelfristig erfolgen müssen. Wir müssen eine Chance bekommen, den Handel nach der Krise wiederaufzubauen. Die Einbußen, die durch den Lock-Down im Handel entstehen, sind unmöglich in zwölf Monaten wieder aufzuholen.«
Fakt sei, dass der Handel durch die Corona-Pandemie und den damit verbundenen Ladenschließungen unverschuldet in eine Schieflage geraten sei. So begrüßen die beteiligten Vertreter der Handelsverbände »die Entscheidung der Bundesregierung, kurzfristig ein Budget von 150 Milliarden Euro als Hilfsmaßnahme zur Verfügung zu stellen«. Sie stellen aber auch in einer gemeinsamen Erklärung dar, dass »die aktuell vorgestellten Maßnahmen nicht weit genug gehen und häufig an noch nicht ausreichend geklärten bürokratischen Hürden, wie zum Beispiel Ratingverfahren und fehlenden inhaltlichen Rahmenbedingungen der Hilfsprogramme, scheitern«.
Deshalb die gemeinsame Forderung der Handelsverbände-Vertreter, daß »die finanziellen Hilfen jetzt zielführend und pragmatisch den betroffenen Unternehmen zugeführt werden, die die Existenz mittelfristig sicherstellt«. Ziel der Soforthilfen müsse es sein, die Liquidität kurzfristig zu sichern und Zeit zu gewinnen, an der weiteren Ausrichtung und Strategie zu arbeiten: »Die Unternehmen müssen die Chance bekommen, den Verlauf der Krise und die Auswirkung auf ihr Unternehmen nicht nur theoretisch, sondern auch faktisch einzuschätzen und Erkenntnisse daraus gewinnen, wie damit in Zukunft umzugehen ist.«
Zeitgleich hätten Staat, Wirtschaftspolitik, Kammern und Verbände die Aufgabe, fortführende Hilfsprogramme aufzusetzen, die die unternehmerische Handlungsfähigkeit im Handel aufrechterhält.
Hier noch einmal die Soforthilfe-Forderungen im Überblick, die die Initiative »Händler helfen Händlern« gemeinsam mit den oben genannten Handelsverbänden an die Bundesregierung und die Wirtschaftspolitik stellt:
1.) Die Hilfsprogramme müssen für alle kleinen und mittelständischen Handelsunternehmen gelten.
2.) Auf den Nachweis der positiven Fortführungsprognose wird verzichtet.
3.) Es wird Unterstützung in Form von Betriebsmittelkrediten gewährt. Berechnungsgrundlage über die Höhe der Kredite sind die Ausgaben für Betriebsmittel, die in den letzten sechs Monaten aufge- wendet wurden (Mieten, Personal, Werbekosten, IT, etc.) sowie die offenen Posten aus dem Waren- einkauf (Lieferungen und Leistungen). Als Nachweis dient pragmatisch der BWA und die Summen- und Saldenliste.
4.) Das Betriebsmitteldarlehen wird drei Jahre tilgungsfrei gewährt, damit die Unternehmen nach der Krise die Chance haben, Liquidität aufzubauen, wieder Gewinne zu erwirtschaften und kapitaldienst- fähig zu bleiben.
5.) Das Betriebsmitteldarlehen wird zu einem effektiven Zinssatz von Null Prozent und ohne weitere Gebühren oder Aufschläge – auch nicht seitens der begleitenden Hausbanken – gewährt.
6.) Die Rückführung der Kredite ist variabel. Die Unternehmen dürfen selbst entscheiden, wann und in welcher Höhe sie zurückführen. Endfälligkeit ist nach fünf bis sieben Jahren.
7.) Gesamtlaufzeit beträgt maximal acht Jahre.
8.) Die 90-prozentige Haftungsfreistellung gilt nicht nur für Banken sondern auch für Unternehmen.
Mehr Info unter www.haendler-helfen-haendlern.com.

Text: Jo Beckendorff/Händler helfen Händlern, Foto: Händler helfen Händlern

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