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Hochwasser-Geschädigte können Soforthilfe über die NRW-Bank beantragen

Wer durch die Überflutungen infolge des Starkregens geschädigt wurde, braucht schnelle Hilfe. Der Landesinnungsverband für das Zweiradmechaniker-Handwerk Nordrhein-Westfalen weist in diesem Zusammenhang auf ein Angebot der NRW Bank für einen »schnellen, unbürokratischen und sehr zinsgünstigen Förderkredit« hin. Angesprochen sind sowohl Gewerbetreibende als auch Privatpersonen.

Für eine schnelle Unterstützung hat die Bank zwei Programme aufgelegt: NRW Bank Universalkredit und NRW Bank Gebäudesanierung. Sie gelten ab sofort und sind befristet bis 31. Dezember 2021. Damit könnten Unternehmen zum Beispiel Ersatzinvestitionen für durch Unwetter beschädigte Maschinen oder Kosten für Aufräumarbeiten finanzieren. Laut LIV können mit dem NRW Bank Universalkredit Maßnahmen bis zu einem Höchstbetrag bis zu zwei Millionen Euro und mit Laufzeiten bis zu zehn Jahre zu einem Zinssatz ab 0,01 Prozent jährlich finanziert werden.
»Die Antragstellung auf Förderung erfolgt über die Hausbank. Zur Nutzung der Programmerleichterungen müssen Fördernehmer ihrer Hausbank formlos nachweisen, dass es sich um unwetterbedingte Schäden handelt. Der Bankberater der Hausbank stellt gemeinsam mit dem Antragsteller dann alle Unterlagen zusammen und übermittelt sie anschließend an die NRW Bank. Der Antrag wird schnellstmöglich, zumeist noch am selben Tag, geprüft und der Hausbank das Ergebnis mitgeteilt«, informiert Dipl.-BW Wolfgang Esser, Referent für Betriebswirtschaft.
Die NRW Bank ist die Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Das Land NRW ist auch alleiniger Träger der Bank. Die Anstalt des öffentlichen Rechts hat Standorte in Düsseldorf und Münster.

 

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