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Information von ZIV und Stiftung GRS Batterien: Kostenlose Abholung von E-Bike-Batterien

Anlässlich der seit dem 1. Januar 2021 in Kraft getretenen Novellierung des Batteriegesetzes (BattG), dass allerdings keine grundsätzlichen Änderungen für die Rücknahme von E-Bike Batterien gebracht hat, informieren der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) und Stiftung GRS Batterien (GRS) über das etablierte Rücknahmesystem von ZIV und GRS mit einem Informationsblatt.

»E-Bike-Batterien gelten gem. Batteriegesetz (BattG) als sogenannte Industriebatterien. Vertreiber von E-Bikes und E-Bike Batterien sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien kostenfrei vom Endverbraucher zurücknehmen. Eine Abgabemöglichkeit von E-Bike Batterien über die Kommunen (Wertstoff- und Recyclinghöfe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger) ist gesetzlich nicht vorgesehen. Mit dem Ziel einer privatwirtschaftlich organisierten, ordnungsgemäßen Entsorgung von E-Bike-Batterien, hat der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) bereits 2010 über die GRS Service GmbH (GRS Batterien) ein freiwilliges Branchensystem für E-Bike-Batterien eingerichtet (GRS eMobility).

Einfache Registrierung für Fahrradhandel
Um ihrer Pflicht der kostenfreien Rücknahme nachzukommen können sich Händler von E-Bikes und E-Bike-Batterien unter www.portal.grs-batterien.de als Rücknahmestelle für Gerätebatterien und E-Bike-Batterien registrieren und nachfolgend die kostenfreie Abholung dieser Batterien über GRS Batterien vornehmen lassen.

Rücknahme über die Kommunen
Alle kommunalen Sammelstellen können sich ebenfalls unter www.portal.grs-batterien.de als Rücknahmestelle für Gerätebatterien sowie für E-Bike-Batterien registrieren lassen und nachfolgend die kostenfreie Abholung dieser Batterien über GRS Batterien vornehmen lassen. In diesem Fall können kommunale Sammelstellen auch von gewerblichen Anlieferern E-Bike-Batterien annehmen.

Sicherheit im Fokus
Der Transport von E-Bike-Batterien und hier insbesondere von vermeintlich beschädigten Lithium-Altbatterien unterliegt besonderen gefahrgutrechtlichen Vorschriften und sehr hohen Sicherheitsanforderungen. GRS Batterien kommt diesen Vorgaben mit dem GRS Sicherheitsstandard nach.

Empfehlung für Fahrradhändler
GRS Batterien und der ZIV empfehlen Händlern von E-Bikes und E-Bike-Batterien, sich als GRS Rücknahmestelle zu registrieren. „Die Rücknahme alter E-Bike Batterien über den Handel als GRS Rücknahmestelle ist aus unserer Sicht die einfachste und sicherste Lösung.“, kommentiert Anke Schäffner, Leiterin Politik & Interessenvertretung des ZIV. „Daher raten wir von einer Anlieferung gesammelter E-Bike Altbatterien bei den Kommunen dringend ab.“, ergänzt Georgios Chryssos, Vorstand Stiftung GRS Batterien.

Ausstattung der Rücknahmestellen
Registrierte GRS-Rücknahmestellen erhalten eine Erstausstattung mit Sicherheitsbehältern für die Sammlung alter (Lithium-)Batterien aus E-Bikes. Ebenfalls bereitgestellt wird umfangreiches Informationsmaterial zur sicheren Sammlung von Altbatterien. Für die Verbraucherkommunikation stehen zudem Inhalte zum Download bereit unter www.g2-infoplattform.de«

Weiterführende Links:
www.portal.grs-batterien.de
www.grs-batterien.de
www.grs-batterien.de/sicherheit/

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