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Intersport präsentiert E-Commerce nach dem Spielmacher-Prinzip – Bundeskartellamt segnet dieses Modell ab
Intersport Logo.

Mit Online-Shopping und lokalem Handel haben zwei grundlegend verschiedene Konzepte durch die Corona-Pandemie einen besonderen Schub erhalten. Mit einem innovativen E-Commerce-Modell, dass den Händler in das Online-Geschäft nach dem Spielmacher-Prinzip mit einbezieht, bringt der sportliche Einkaufsverband Intersport in Deutschland jetzt beides eigenen Angaben zufolge zusammen. Ganz wichtig: das Bundeskartellamt bestätigte den von Intersport im Namen seiner Händler ins Spiel gebrachte einzigartigen Ansatz – und macht somit die Bahn für das Spielmacher-Prinzip des Sportartikel-Händlers frei.

Online kaufen und trotzdem das lokale Sportgeschäft unterstützen? Was eigentlich gegensätzlich erscheint, vereinen die sportlichen Einkaufsgenossen auf einer Plattform. Auf www.intersport.de werden Onlinebestellungen künftig nach dem Spielmacher-Prinzip (siehe dazu auch unten abgebildete Illustration) an lokale Geschäfte verteilt, von wo aus die Artikel auf dem kürzesten Wege zum Kunden gelangen. Neben dem kostenfreien Versand an über 500 Abholstationen wird dem Käufer auch eine Rückgabe in jedem Intersport-Geschäft ermöglicht. Dazu Intersport-Deutschland Chief Digital Officer (CDO) Carsten Schmitz: »Wir lagern lieber in Halle statt in Hallen. Dank 1.500 möglichen lokalen Stores ist unser Online-Versandsystem komplett dezentral.«
Lokale Händler können ohne technischen Aufwand und E-Commerce-Investment teilnehmen. Neben einem zusätzlichen Verkaufskanal erhalten teilnehmende Geschäfte durch die Plattform eine eigene Landingpage zur Steigerung der individuellen Auffindbarkeit. Begleitende Maßnahmen wie Online-Marketing, Kundenzuführung oder die Bereitstellung von Versandmaterial werden durch Intersport übernommen. Für den einzelnen Händler entsteht kein zusätzlicher Kostenaufwand. »Teamplay belebt das Geschäft: Intersport.de ist jetzt offiziell Verkaufsplattform für alle unsere Einzelhändler«, bringt Intersport Deutschland Marketingleiter Niko Lindauer das Konzept auf den Punkt.
Das Bundeskartellamt bestätigte das Intersport-Vertriebsmodell bereits ohne Beanstandung. »Die Behörde sieht in der Plattform eine Möglichkeit für alle Händler, sich am Online-Handel zu beteiligen und somit einen Faktor zur Stärkung des Wettbewerbs im Sportfachhandel«, heißt es aus der Intersport-Verbundzentrale in Heilbronn. »Gerade für kleinere Händler ist es schwer, sich allein gegen große Online-Händler wie Amazon und die Online-Shops der Hersteller zu behaupten. Auch die einzelnen Intersport-Händler stehen in Deutschland stationär und online starken Wettbewerbern gegenüber. Das gemeinsame Online-Angebot unter der Marke Intersport bietet den vornehmlich stationär tätigen Händlern eine attraktive Vertriebsalternative. Dies stärkt den Wettbewerb im Sportfachhandel und bedeutet für die Endkunden eine größere Einkaufsvielfalt im Online-Bereich, erklärt Bundeskartellamts-Präsident Andreas Mundt.

Text: Jo Beckendorff/Intersport, Abb.: Intersport

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