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Intersport sagt ja zur bundesweiten Lockdown-Verlängerung
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Auch wenn die seit 16. Dezember 2020 geltende und nun verlängerte Schließung des stationären Einzelhandels jeden Unternehmer hart trifft und somit auch die rund 1.500 angeschlossenen Sportfachgeschäfte der Intersport Fünf-Länder-Verbundgruppe (Deutschland, Österreich, Slowakei, Tschechien, Ungarn) direkt davon betroffen sind, erklärt die Intersport-Gruppe, »die Beschlüsse von Bund und Ländern zur Eindämmung der Corona-Pandemie mitzutragen«. Hier sehen sich die sportlichen Einkaufsgenossen in der gesellschaftlichen Verantwortung. Denn nur so – nämlich gemeinsam – könne eine weitere Verbreitung des Virus verhindert werden.

»Auch im Namen des Aufsichtsrats und meiner Vorstandskollegen distanzieren wir uns ausdrücklich von Bestrebungen einzelner selbständiger Sportfachhändler zur Wiedereröffnung ihrer Geschäfte trotz Lock-Down. Hier geht es um gesellschaftliche Verantwortung und die haben wir alle zu tragen«, erklärt Intersport Verbundgruppen-CEO Dr. Alexander vom Preen mit Blick auf etwaige Einzelgänge.
So wurden Überlegungen des Intersport-Mitglieds Siebzehnrübl zu einer vorzeitigen Ladenöffnung zum 11. Januar »trotz der Verlängerung des Lockdowns bis Ende Januar« zwischenzeitlich (und wohl auch auf Druck der Verbandsspitze) zurückgenommen.
Dazu ergänzt von Preen: »Unsere Aufgabe ist jetzt, im Intersport-Verbund sowie im Schulterschluss mit anderen Verbänden die Politik auf die prekäre Situation im Sporteinzelhandel aufmerksam zu machen und unsere Online-Aktivitäten weiter auszubauen.«
Unter anderem vertritt Intersport die Interessen ihrer Mitglieder über die aktive Präsidiumsrolle von Dr. Alexander von Preen im Mittelstands-Verbund ZGV und über die Leitung der Bundesfachkommission »Handel Nonfood« im Wirtschaftsrat der CDU.
Dort wird in Sachen aktueller Lock-Down vor allem folgendes gefordert:
1. Einheitliche und bundesweite Click & Collect-Regelung.
2. Wettbewerbsgleichheit im Einzelhandel mit einer stationären Verkaufsunterlassung von Sportartikeln und freizeitorientierten Nonfood-Artikeln im weiterhin geöffneten Lebensmittelhandel.
3. Unterstützungsleistungen, die sich am aktuellen Warenbestand in den stationären Geschäften orientieren und damit den direkt entgangenen Gewinnen in der aktuellen Situation Rechnung tragen.

Text: Jo Beckendorff/Intersport

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