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Jobrad: Zusatzservice Inspektion ab sofort ganzjährig durchführbar
Jobrad-Logo.

Gute Nachrichten aus der Freiburger Jobrad-Zentrale: ab sofort ist die Inspektion für Jobradler ganzjährig verfügbar. Mit anderen Worten: »Die bisherige Begrenzung auf das Winterhalbjahr entfällt.« Wie vom Dienstradleasing-Marktführer zu erfahren ist, gilt die neue Regelung »für alle JobRadler, die den Zusatzservice ‚Jobrad-Inspektion‘ gebucht haben, auch für bereits laufende Verträge«.

Heißt, dass von jetzt an die erste Inspektion immer ab dem siebten Monat nach Vertragsstart möglich ist – »wobei das Vertragsjahr in der Regel zum 1. des Folgemonats nach der Übernahme beginnt.«
Ein Beispiel: Startete der Vertrag zum 1. Februar 2019, läuft das erste Vertragsjahr bis zum 31. Januar 2020, das zweite bis zum 31. Januar 2021 und das dritte und letzte bis zum 31. Januar 2022. Über die gesamte Leasinglaufzeit sind somit drei Inspektionen abrufbar.
Auch gut zu wissen: »Der Leistungsumfang der JobRad-Inspektion bleibt unverändert, ebenso die Abwicklung und Abrechnung im Fachhändlerportal«.
Einem Jobradler, der den Service gebucht hat, steht pro Vertragsjahr eine Inspektion zur Verfügung. Vom Hersteller veranlasste Erstinspektionen bleiben weiterhin von der Abrechnung als Jobrad- Inspektion ausgeschlossen. Weitere Informationen zur Jobrad-Inspektion finden Sie hier.

Text: Jo Beckendorff/Jobrad, Foto: Jobrad

 

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