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Kambodscha: EU-Zollfreiheit teilweise aufgehoben – Fahrräder nicht betroffen
Erleichtert über die EU-Entscheidung: Speedtech-GF Aliette Tung.

Erleichterung bei vielen europäischen Bikeanbietern: letzte Woche Mittwoch (12. Februar) beendete die Europäische Union ihre zwölfmonatige Untersuchung der von ihr derzeit gefahrenen Zero-Tax-Politik gegenüber Kambodscha. Zwar werden Handelspräferenzen seitens der EU für bestimmte Produkte temporär aufgehoben. Fahrradprodukte gehören allerdings nicht dazu. Heißt, dass sich momentan nichts an der derzeitigen Zollfreiheit von aus Kambodscha in die EU exportierten Fahrradprodukte ändern wird. Wäre der GSP-Status gefallen, hätten sich die dortige Produktion für Anbieter aus der EU gleich um 14 Prozent verteuert.

Bei seinen Exporten in die EU profitiert Kambodscha vom steuerbefreiten GSP-Exportstatus (Generalized Scheme of Preferences) – eine im Zuge von EBA (= »everything but arms« = »alles außer Waffen«) gewährte Handelspräferenz seitens der EU, die damit weltweit 49 Schwellenländer (darunter auch Kambodscha) gewisse Steuer- bzw. Zollvorteile einräumt. Allerdings hatte die verantwortliche EU-Kommission – aufgeschreckt von diversen Berichten über Menschenrechtsverletzungen und Mängel in der Rechtsstaatlichkeit – noch einmal die Einhaltung gewisser Demokratisierungszusagen seitens Kambodscha überprüfen wollen. Unter anderem auch auf Betreiben des Europäischen Fahrradindustrie-Verbandes EBMA lief eine einjährige Zollvergünstigungsprüfung.
Dazu Handelskommissar Phil Hogan: »Die Europäische Union hat sich verpflichtet, die wirtschaftliche und soziale Entwicklung Kambodschas durch Handelspräferenzen zu unterstützen. Die Achtung der Menschenrechte ist für uns jedoch nicht verhandelbar. Wir erkennen die Fortschritte an, die Kambodscha gemacht hat, aber es bestehen weiterhin ernsthafte Bedenken. Unser Ziel ist es, dass die kambodschanischen Behörden den Menschenrechtsverletzungen ein Ende setzen, und wir werden weiterhin mit ihnen zusammenarbeiten, um dies zu erreichen.«
So kam die verantwortliche EU-Kommission nach abgeschlossener Untersuchung zu folgendem Schluss: ein Teil der Kambodscha gewährten EBA-Zollpräferenzen werden von der EU »wegen der schweren und systematischen Verletzungen der im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verankerten Menschenrechtsprinzipien« zurückgezogen.
Heißt, dass nach Rücknahme der Zollpräferenzen für ausgewählte Produkte – in diesem Fall »Bekleidungs- und Schuh-Erzeugnisse sowie alle Reiseartikel und Zucker« – wieder die EU-Standardtarife gelten. Laut der verantwortlichen EU-Kommission beläuft sich die Rücknahme »auf etwa ein Fünftel oder 1 Milliarde Euro der jährlichen Ausfuhren Kambodschas in die EU«. Sofern das Europäische Parlament und der Rat keine Einwände erheben, wird diese Rücknahme am 12. August 2020 in Kraft treten.
Mehr Hintergründe und Meinungen in einer der kommenden RadMarkt-Ausgaben.

Text/Fotos: Jo Beckendorff

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