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Landesinnungsverband weist auf Soforthilfe für hochwassergeschädigte Betriebe hin

Firmen, die durch die Flutkatastrophe in Not geraten sind, brauchen schnell finanzielle Hilfe. Die Landesregierung NRW stellt jetzt dafür eine Soforthilfe bereit, darauf weist der Landesinnungsverband für das Zweiradmechaniker-Handwerk Nordrhein-Westfalen hin.

Wie es in einem Rundschreiben des LIV heißt, »kann für jede betroffene Betriebsstätte eine Billigkeitsleistung in Höhe von 5.000 Euro abgerufen werden. Sie ist grundsätzlich nicht rückzahlbar.«
Dipl.-BW Wolfgang Esser, Referent für Betriebswirtschaft, erläutert die Bedingungen: »Antragsvoraussetzung ist eine Eigenerklärung der geschädigten Person darüber, dass nach Selbsteinschätzung in ihrer Betriebsstätte ein Schaden in Höhe von mindestens 5.000 Euro entstanden ist, der nach Einschätzung des Antragstellers nicht durch Versicherungsleistungen bzw. Leistungen Dritter ersetzt wird.«
Damit könnten vor allem erste Ausgaben für Räumung und Reinigung oder den provisorischen Wiederaufbau von Betriebs- und Geschäftseinrichtungen bestritten werden. Anträge können bei den betroffenen Kommunen gestellt werden.
Die Antragsformulare sowie Ausfüllhilfen können Geschädigte aus dem Internet herunterladen unter www.land.nrw.de/soforthilfe.
 

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