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LEVA-EU: Online-Infositzungen zur Typgenehmigung-Revision
LEV-EU Logo.

Schon seit längerem setzt sich der europäische E-Leichtfahrzeug-Verband LEVA-EU für eine Überarbeitung der Richtlinie 168/2013 ein. Diese regelt die Typgenehmigung für Fahrzeuge mit zwei oder mehr Rädern. Jetzt hat die verantwortliche Europäische Kommission eine solche Überprüfung eingeleitet. LEVA-EU weist seine Mitglieder auf die besondere Wichtigkeit hin, dass sich möglichst viele LEV-Unternehmen an dieser Überprüfung beteiligen. Um den Unternehmen dabei profund zu helfen, organisiert LEVA-EU noch in diesem Monat einige virtuelle Informationsveranstaltungen.

Von Anfang an hat sich LEVA-EU intensiv für eine Überprüfung besagter Richtlinie 168/2013 eingesetzt. Dabei verweist der Verband immer wieder darauf, dass sie »das Marktpotenzial von E-Leichtfahrzeugen (LEVs), die unter diese Typgenehmigung fallen, vereitelt«.
Nun scheinen die Beschwerden seitens LEVA-EU endlich Gehör gefunden zu habenworden. Die Europäische Kommission hat das Transport Research Laboratory (TRL) – ein auf Mobilität spezialisiertes Forschungszentrum – beauftragt, die Position von LEVs bei der Typenzulassung und ihre Stellung in den nationalen Verkehrsvorschriften zu untersuchen. Untersucht werden alle LEVs (E-Roller, selbstbalancierende E-Fahrzeuge, E-Bikes und Pedelecs innerhalb und außerhalb der Typenzulassung, E-Cargobikes etc.pp).
Kniffliger Rechtsrahmen setzt gutes Verständnis voraus
Mit einer breit angelegten Untersuchung des Sektors durch einen Online-Fragebogen (der bis zum 30. Oktober ausgefüllt werden kann) hat TRL nun seine Arbeit aufgenommen. Der derzeitige Rechtsrahmen ist jedoch äußerst komplex und verwirrend. »Es ist wichtig, dass die LEV-Unternehmen ein gutes Verständnis dieses Rahmens haben, um eine sachkundige und relevante Antwort auf die Umfrage geben zu können«, betont LEVA-EU.
Spezielle LEVA-EU Online-Informationssitzungen
Deshalb hat der Verband kurzerhand spezielle Online-Informationssitzungen ins Leben gerufen, die am 13. Oktober durchstarten und den LEVA-EU-Mitgliedern vorbehalten sind. Jede Sitzung dauert eine Stunde – »wobei in der ersten halben Stunde Informationen bereitgestellt und in der zweiten halben Stunde Fragen beantwortet werden«.
Um an der Sitzung teilzunehmen, sollten interessierte Parteien eine E-Mail an daan@leva-eu.com schicken und angeben, an welcher Sitzung(en) sie teilnehmen möchten. Sie erhalten dann jeweils eine persönliche Einladung zu dem Treffen.
Nachfolgend die jeweiligen Sitzungen im Überblick:
13.10.2020: 14:00 GMT + 2: E-Bike und Speed-Pedelecs
14.10.2020: 10.30 GMT + 2: Personal Light Electric Vehicles (PLEVs – E-Tretroller, selbstausgleichende Fahrzeuge etc.)
14.10.2020: 14.00 Uhr GMT + 2: E-Cargobikes
15.10.2020: 10.30 GMT + 2: drei- und vierrädrige E-Fahrzeuge mit Pedalfunktion für Personenbeförderung
15.10.2020: 10.30 Uhr GMT + 2: LEV-Benutzer/Gruppen
Worum geht’s überhaupt genau?
Letztendlich ein kurzer Überblick auf das, worum es derzeit genau geht: Bis heute sind E-Bikes mit Pedalunterstützung (Pedelecs) bis 250W und 25 km/h sowie Fahrzeuge ohne Sattel, selbstausgleichende Fahrzeuge und Fahrzeuge mit einer Sitzhöhe unter einer bestimmten Mindesthöhe von der Verordnung 168/2013 (»Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen«) ausgeschlossen. Darüber hinaus haben oben genannte bis zu 25 km/h-Pedelecs in der Verkehrsordnung aller Mitgliedsstaaten den Status eines konventionellen Fahrrades erhalten. Dieser Status ist die Grundlage des jahrelangen Erfolgs dieser weiterhin boomenden Kategorie.
Andere in der Verordnung verbliebene LEVs haben es dagegen schwerer. Zum Beispiel S-Pedelecs (bis 45 km/h): weil sie in den meisten Fällen als klassische Mopeds eingestuft werden, wird deren Entwicklung laut LEVA-EU ausgebremst (Anmerkung des RadMarkts: das es auch anders geht, belegt zum Beispiel die Schweiz, in der sich das bis 45 km/h S-Pedelec dank anderer Rahmenbedingungen bester Nachfrage erfreut). Die Nutzungsbedingungen für Kleinkrafträder sind jedoch laut LEVA-EU »für S-Pedelecs ungeeignet«.
In der europäischen Richtlinie L1e-A (Fahrrad mit Antriebssystem), ist die Situation laut LEVA-EU noch schlimmer. Seit 2013 seien in dieser Kategorie praktisch keine Typgenehmigungen für bis zu 25 km/h E-Bikes durchgeführt worden.
Somit sei es an der Zeit, einige Stellschrauben an den jeweiligen Richtlinien neu zu justieren. Die für die Überarbeitung verantwortliche EU-Kommission ist dabei unter anderen auch auf die Hilfe der betroffenen LEV-Unternehmen angewiesen. LEVA-EU will seinen Mitgliedern dabei helfen, ihre Interessen im bestehenden Rechtsrahmen-Dschungel formal richtig einzubringen.
Mehr Info unter www.leva-eu.com

Text: Jo Beckendorff

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