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LEVA-EU: Rückwirkende E-Bike-Zollerhebung noch nicht vom Tisch!
Leva-EU Logo.

Nachdem der Europäische Fahrrad-Industrieverband EBMA ihren Antrag auf Registrierung der Einfuhr aller »Made in China«-Fahrräder mit Tretunterstützung mit einem Hilfselektromotor« am 8. Oktober für viele überraschend zurückgezogen hat (der RadMarkt berichtete), macht sich die Gegenseite – genauer gesagt die unter dem Dach von Leva-EU formierten europäischen E-Bike-Importeure trotzdem weiterhin Sorgen. Denn, so die LEVA-EU Managerin Annick  Roetynck: »Obwohl die EBMA ihren Antrag auf Eintragung zurückgezogen hat, ist die Kommission nach wie vor befugt, eine rückwirkende Erhebung von Zöllen anzuwenden.« Mit anderen Worten: Um den Prozess zu stoppen, muss die verantwortliche EU-Kommission die Registrierung durch eine gesonderte Maßnahme annullieren.

Laut Roetynck beabsichtigt die Kommission jedoch, den Antrag nur »in der abschließenden Bewertung dieses Falls« zu prüfen. Heißt: Die Gefahr einer rückwirkenden Registrierung von E-Bikes, die zwischen dem 4. Mai und dem 18. Juli aus China eingeführt wurden, bleibt bestehen.
Deshalb fordert Roetynck bedrohte Importeure im Namen von Leva-EU dazu auf, sich einer Klage gegen die Kommission rechtzeitig anzuschließen.
Fakt ist, dass vor einiger Zeit bereits zwei Mitglieder des unter dem Leva-EU-Dach zusammen gekommenen Importeurs-Kollektivs eine Klage gegen die Registrierungs-Entscheidung seitens der Kommission eingereicht hatten. Diese Klage wurde offiziell am 24. September im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht.
Das unter dem Leva-EU-Dach zusammen gekommene Importeurs-Kollektiv führt nun diese Klage gegen die Registrierung fort. Das ist laut Annick Roetynck die einzige Lösung für einen Schutz gegen eine rückwirkende Registrierung: »Sollte sich das Gerichtsverfahren als notwendig und erfolgreich erweisen, können allerdings nur die Unternehmen, die sich als Intervenierende gemeldet haben, eine Befreiung von der rückwirkenden Erhebung von Abgaben erhalten. Aus diesem Grund gibt das Kollektiv den Importeuren, die von der Registrierung betroffen sind und nicht Teil des Kollektivs sind, die Möglichkeit, sich der Rechtsinitiative anzuschließen.«
LEVA-EU empfiehlt allen Unternehmen, die zwischen dem 4. Mai und dem 18. Juli aus China importierte Elektrofahrräder eingeführt haben, sich an der Klage gegen die Kommission zu beteiligen. Interessierte Anbieter sollten sich direkt mit der Leva-EU Managerin in Verbindung setzen (Kontakt: Tel. +32 9 233 60 05, E-Mail leva-eu@telenet.be). Es eilt: Denn bis zum 28. Oktober müssen alle Kläger bestimmte Dokumente vorlegt haben.

Text: Jo Beckendorff/Leva-EU

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