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Metz Mecatech: Erster E-Scooter mit Sondergenehmigung für den Straßenverkehr
Der Metz Moover ist zugelassen für das Fahren auf Straßen und ausgeschilderten Radwegen.

Ausgestattet mit einer Sondergenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes kann der E-Scooter Moover von Metz Mecatech auch auf der Straße oder auch auf Radwegen gefahren werden. Laut Hersteller ist er damit der erste seiner Art, der » legal im deutschen Straßenverkehr unterwegs« ist und alle an Qualitäts-E-Bikes gestellten Anforderungen erfüllt, auch die StVZO §20.

Das Kraftfahrt-Bundesamt habe dem Elektro-Tretroller bereits vor der noch ausstehenden Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) eine Sondergenehmigung mit Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) erteilt, die das Fahren auf deutschen Straßen und ausgewiesenen Radwegen erlaubt. Zudem habe ein akkreditiertes Prüfinstitut das Produkt in Anlehnung an die Pedelec-Norm DIN EN 15194 getestet.
Der Metz Moover wurde im fränkischen Zirndorf entwickelt und konstruiert und wird auch dort gefertigt. Öffentlich vorgestellt wurde er bereits im Jahr 2018, bis zur Erteilung der deutschen Straßenverkehrszulassung konnte Metz ihn nur außerhalb Deutschlands vermarkten. Endverbraucher sollen ihn ab 1. März 2019 in drei Farben im ausgewählten Fachhandel beziehen können (UVP 1.998 Euro), Gewicht ca. 16 Kilogramm (inkl. Akku).

Versicherung nötig

Bevor der Scooter auf die Straße kommt müsse der Halter eine (nicht personengebundene) Haftpflichtversicherung für 35,70 Euro abschließen und bekommt eine kleine, selbstklebende Versicherungsplakette, informiert Metz. Wer außerdem 15 Jahre alt sei und mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung habe, sei rechtlich sicher unterwegs. Ein Fahrradhelm ist nicht Pflicht, wird aber vom Hersteller empfohlen.
Die Sonderzulassung für den Moover erfolgte in Anlehnung an die Vorschriften für Leichtmofas. Diese Zulassung sei gültig, bis die neue, derzeit noch ausstehende eKFV (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung) in Kraft getreten ist, betont Metz. Alle bis zu diesem Zeitpunkt verkauften Fahrzeuge würden automatisch der in der eKFV beschriebenen Fahrzeugklasse zugeordnet und könnten in Zukunft bedenkenlos weitergefahren werden.

Alltagstaugliches Fahrzeug

Der E-Scooter mit breitem Trittbrett und tiefem Schwerpunkt verfügt über einen stabilen, verzinkten und in Deutschland gefertigten Rahmen. Zur weiteren Ausstattung gehören luftgefederte 12-Zoll-Räder, ein Tagfahrlicht, Rückreflektor sowie mechanische Scheibenbremsen.
Die Maximalgeschwindigkeit wird mit 20 Stundenkilometern angegeben. Der Elektromotor wird nach kurzem Anschieben über ein Handpedal am Lenker beschleunigt. Das Aufladen erfolgt über jede herkömmliche Steckdose in drei bis vier Stunden, eine Akkuladung soll für bis zu 25 Kilometer reichen.
www.metz-moover.de

Fotos: Metz Mecatec

 

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