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Neue Corona-Entscheidungen: Lockdown bleibt mit Öffnungsmöglichkeiten

Die gestrige Konferenz von Bund und Ländern hat grundsätzlich eine Verlängerung des Lockdowns beschlossen, allerdings auch Öffnungsmöglichkeiten abhängig von der Infektionslage eröffnet. Sollten die Lockerungen die Zahl der Infektionen ansteigen lassen, werden sie wieder zurückgenommen. Für die Öffnung des Einzelhandels wird jetzt eine stabile Inzidenz von unter 50 angesetzt.

Nachdem Schulen und Friseure jeweils mit entsprechenden Konzepten schon öffnen durften, sollen nun auch Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte folgen – natürlich immer unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen. Einzelne Länder hatten dies bereits erlaubt, jetzt sollen sie nach dem gestrigen Beschluss bundesweit einheitlich dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugeordnet werden.
Im weiteren Schritt, abhängig von Inzidenzwerten unter 100 in der Region, können mit Terminbuchung Museen, Galerien, Zoos, botanische Gärten und Gedenkstätten für Besucher öffnen und auch der Einzelhandel darf mit festen Einkaufsterminen (Click & Meet) Kunden einlassen. Erlaubt ist jeweils ein Kunde pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche.
Bleibt in einer Region oder einem Land die Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner, kann der Einzelhandel auf je zehn Quadratmetern einen Kunden, bei mehr als 800 Quadratmetern einen weiteren je 20 Quadratmetern bedienen.
Verschlechtert sich die Sieben-Tage-Inzidenz über 14 Tage nicht, kann es zu weiteren Öffnungsschritten kommen, zum Beispiel in der Außengastronomie, Kinos, Theatern, Konzert- und Opernhäusern. Im Innenbereich soll kontaktfreier Sport und im Außenbereich um Kontaktsport möglich sein.
Wichtige Instrumente, um die – gegenwärtig sogar steigenden – Neuinfektionen in den Griff zu bekommen, sind Schnelltests und Impfungen. So soll es tagesaktuelle Tests oder einen Buchungszwang bis zu einem Inzidenzwert von 100 geben, ab einem Wert unter 50 Neuinfektionen fallen sie weg.
Ab dem 8. März übernimmt der Bund die Kosten für einen kostenlosen Corona-Schnelltest pro Woche. Durchgeführt sollen die Tests in kommunalen Testzentren oder auch in den Praxen der Haus- und Fachärzte, die in die Impfkampagne eingebunden werden sollen.

Öffnung nur bei stabiler oder sinkender Inzidenz

Wie der Handelsverband OWL in einem Rundschreiben mitteilt, soll die Wirtschaft den Präsenzbeschäftigten die Möglichkeit für Schnelltests einmal pro Woche anbieten. Die Einzelheiten hierzu sollen mit der Wirtschaft noch in dieser Woche abgestimmt werden. Die einzelnen Beschlüsse des Bund-Länder-Treffens werden in dem Schreiben mit Nennung des Termins wie folgt zusammengefasst:
»- ab 1. März Öffnung der Schulen, Kitas und Friseure
–  ab dem 8. März soll der Einzelhandel geöffnet werden: – bei einer Inzidenz von unter 50 mit einer Begrenzung von 10 Quadratmeter pro Kunde bis 800 Quadratmeter, anschließend 20 Quadratmeter/Kunde, bei einer Inzidenz von über 50 ausschließlich Click & Meet.
– Ab dem 22.3. bei einer weiteren stabilen oder sinkenden Inzidenz erfolgt ein weiterer Öffnungsschritt, z.B. für die Außengastronomie.
– Ab dem 5.4. kann bei einer weiteren stabilen oder sinkenden Inzidenz ein weiterer Öffnungsschritt erfolgen, indem der Einzelhandel dann ohne weitere Auflagen öffnen kann.
– Die Homeoffice-Regelung wird bis zum 30.4.2021 verlängert.
– Zur Kontaktverfolgung soll ein elektronisches System flächendeckend verfolgt werden (z.B. LUCA-APP)
– Der Härtefallfonds als weitere Maßnahme der Wirtschaftshilfen wird von Bund und Ländern finanziert.
– Der Kinderbonus wird durch den Bund finanziert.«
Abschließend kommt der Verband zu folgendem Fazit: »Mit diesem Beschluss wurde zwar der Inzidenzwert 35 durch den Wert 50 abgelöst, der jedoch nach den jetzigen Berechnungen nicht so schnell zu erreichen sein wird. Konkret wird ab dem 8. März nur »Click & Meet« möglich sein und frühestens ab dem 5. April eine »normale« Öffnung des Einzelhandels, und dies insgesamt in Abhängigkeit von der Entwicklung der Inzidenzen! Die NRW-Landesregierung wird jetzt diesen Beschluss über die CoronaSchVO umsetzen.«
Wie die einzelnen Beschlüsse nun auf Länderebene umgesetzt werden, ist noch nicht abzusehen. So sind diese Ansagen wohl als erstmal vorläufig anzusehen. Abhängig ist das Geschehen eh von der Entwicklung der Inzidenzzahlen. Wenn die Neuinfizierungen mit den geplanten Lockerungen stark ansteigen, werden die Öffnungsschritte wieder zurückgenommen.

Den Beschluss der Videokonferenz von Bund und Ländern kann als PDF heruntergeladen werden.
Zusammenfassungen und weitere Informationen bieten unter anderen auch die Tagesschau und das ZDF.

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