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One voice: EU-Fahrradverbände machen in Sachen Pedelecs mobil
EU-Flagge.

Als Reaktion auf die Untersuchung der Europäischen Kommission zu den Sicherheitsrisiken von Fahrzeugen der L-Kategorie und neuen persönlichen Mobilitätshilfen (»Personal Mobility Devices« – kurz PMDs) haben sich jetzt mehrere europäische Fahrrad-Dachverbände zusammengeschlossen. Gemeinsam will man sowohl den bestehenden legalen Status von EPACS (= »Electrically Power Assisted Cycles« – sprich Pedelecs) verteidigen als auch noch offene Fragen (Stichwort S-Pedelecs, Cargobikes) klären.

CONEBI, CIE, die European Cyclists‘ Federation (ECF), die European Cycle Logistics Federation (ECLF) und die International Mountain Bike Association Europe (IMBA-EU) bündeln ihre Kräfte, um sicherzustellen, dass der Schutz des boomenden E-Bike-Markts in der EU und die Sicherheit der Nutzer bei der oben genannten Untersuchung berücksichtigt werden. Seit diese von der EU-Kommission diskutiert wird, hat der Dachverband der europäischen Fahrrad- und Fahrradteile-Industrie CONEBI die Rolle als Branchenvertreter eingenommen und Branchenkoordinierung geleitet.
Was gerade passiert
Das Transport Research Laboratory (TRL) ist ein von der EU mit der Untersuchung beauftragtes Beratungsunternehmen, das damit begonnen hat, sich mit relevanten Interessengruppen zu treffen und einen Fragebogen herausgegeben, dessen Frist am 30. Oktober abläuft. Mehr darüber können sich interessierte Unternehmen über ihren dem CONEBI-Dachverband angeschlossenen Landesverbänden oder direkt über das CONEBI-Sekretariat in Brüssel (siehe www.conebi.eu) erfahren.
Darüber hinaus wenden sich die Verbände nun an ihre Communities, um im Hinblick auf die gesamte Überprüfung (die bis Februar 2021 abgeschlossen sein wird) weitere Erkenntnisse zu sammeln.
Worum geht es jetzt genau?
Im Jahr 2013 hatte der Europäische Rat und das Parlament beschlossen, in der Verordnung 168/2013 nur noch Pedelecs bis zu 25 km/h und 250 Watt von der sogenannten L-Kategorie (Mopeds und Motorräder) auszuschließen. Alle anderen E-Fahrräder sind in die technische Gesetzgebung aufgenommen, die ursprünglich für Mopeds und Motorräder mit Verbrennungsmotor geschrieben wurde.
Auslöser E-Tretroller und -Monoräder
Die bevorstehende Überprüfung wurde in erster Linie durch die Besorgnis der EU-Mitgliedstaaten über neue Fahrzeuge wie E-Tretroller und -Monoräder ausgelöst. Jetzt betrifft sie allerdings das gesamte und schnell wachsende Segment der Mikromobilität – heißt also auch EPACs, Speed-EPACs und Lastenfahrräder.
Laut CONEBI besteht jetzt ein hohes Risiko, dass EPACs (25km/h max. Unterstützung und 250W Dauer-Nennleistung) bei der zukünftigen Überarbeitung der EU-Typgenehmigungsverordnung (Reg. EU 168/2013) nicht mehr ausgeschlossen werden könnten. Alle anderen Fahrrad-Verbände sind sich ebenfalls durchaus bewusst, worum es derzeit – und haben sich somit der von CONEBI geführten Kampagne angeschlossen. Man will sichergehen, dass gegenüber der verantwortlichen EU-Überprüfungskommission gemeinsam mit einer Stimme gesprochen wird.
Gültige Formel »EPAC = Fahrrad« soll sichergestellt werden
Gleichzeitig erkennen die Verbände aber auch laut CONEBI an, dass »die Typgenehmigung die Kosten und die Komplexität des E-Bike-Angebots erhöhen könnte – während gleichzeitig ein erhebliches Risiko besteht, dass die Regierungen für die Nutzung der EPACs eine Helm-, Versicherungs- und Lizenzpflicht vorschreiben« könnten.
Hauptziel sei es jetzt gemeinsam sicherzustellen, dass EPACs weiterhin (und wie dies bisher seit Anfang der 2000er-Jahre von der EU beschlossen wurde) rechtlich als Fahrräder eingestuft werden. wie dies bereits Anfang der 2000er Jahre von der EU beschlossen wurde. Anders ausgedrückt: es soll sichergestellt werden, dass EPACS weiterhin aus der von der EU in Zusammenarbeit mit CONEBI (damals noch Colibi und Coliped), ETRA und ECF entwickelten Typgenehmigung 1 ausgeschlossen werden.
Fakt sei, dass – falls EPACs wieder ein Teil besagter EU-Typgenehmigungsverordnung würden – dies konkrete nachteilige Folgen für die Fahrrad-Industrie und Konsumenten. »Die Typgenehmigung würde die Innovation und das Design der EPACs stark einschränken und die Zahl der Modelle und die Auswahl für die EU-Bürger schrumpfen lassen«, heißt es aus der CONEBI-Zentrale in Brüssel. Genau dieses Szenario würde sich definitiv negativ auf die derzeit sehr positive Entwicklung der EPAC- und Komponenten-Industrie auswirken.
Die Gelegenheit als Chance nutzen
Es geht aber noch weiter: die Überprüfung seitens der EU wird auch Empfehlungen dazu liefern, ob die derzeitige L-Kategorie innerhalb der Typgenehmigungsverordnung so strukturiert ist, dass sie das richtige Gleichgewicht zwischen Fahrzeugsicherheit und Förderung der Marktakzeptanz ermöglicht.
Heißt, dass die Untersuchung auch versuchen wird, eine Reihe weiterer offener Fragen in diesem Sektor ein für alle mal zu klären. Dabei geht es zum Beispiel darum, ob die derzeitige Kleinkraftrad-Kategorie für Speed-EPACs (alias S-Pedelecs = bis 45 km/h und für die vierfache Tretkraft ausgelegt) in der EU-Typgenehmigungsgesetzgebung geeignet ist. RadMarkt-Anmerkung: dass eine gewisse Ausnahme von der Regel Wunder wirken kann, zeigt das Beispiel Schweiz: dort flitzt gerade die schnelle Pedelec-Klasse vorne weg. Bereits im Vorfeld hatte CONEBI darauf hingewiesen, dass die derzeitige Kleinkraftrad-Kategorie nicht die geeignete für Speed-EPACs sein könne – und somit perspektivische Verbesserung erforderlich sind.
Zudem ergibt sich jetzt auch die Möglichkeit, das rasant wachsende Thema Cargo-Bikes im Rahmen der Gesetzgebung anzusprechen. Nicht zu vergessen, ob der Ausschluss der Offroad-Kategorie aus besagter Verordnung überhaupt akzeptabel ist. Diese Frage brennt vor allem dem EU-Ableger der International Mountain Bicycling Association IMBA-EU unter den Nägeln: Sie macht sich Sorgen, dass die negativen Auswirkungen unregulierter Geländefahrzeuge irgendwann den Zugang von Mountainbikes in die Natur einschränkt.

Text: Jo Beckendorff/CONEBI

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