Schweiz: »Mehr Sicherheit für E-Bike-Fahrende«
Schweiz: »Mehr Sicherheit für E-Bike-Fahrende«
Wie beim Auto gilt ab 1. April 2022 auch für E-Bike-Fahrende ein Tagfahrlichtpflicht. Bild velosuisse, Martin Platter

Neue Vorschriften für E-Bike-Fahrende in der Schweiz: Ab April 2022 müssen alle E-Bikes mit einem Tagfahrlicht ausgestattet sein, ab 2024 zusätzlich mit einem Geschwindigkeitsmesser.

Gemäss neuer Verordnung des Bundesamtes für Strassen ASTRA müssen ab 1. April nicht nur die schnellen bis zu 45 km/h, sondern auch die bis zu 25 km/h E-Bikes mit einem Tagfahrlicht (weisses Vorder- und rotes Rücklicht) ausgestattet sein. Es ist dafür aber kein spezielles Tagfahrlicht erforderlich. Die Beleuchtungsanlagen sind typengenehmigungspflichtig. Die Massnahme zielt darauf ab, die Sicherheit und Sichtbarkeit im Verkehr zu erhöhen. Wer künftig ohne eingeschaltetes Licht am Tag erwischt werden, soll mit 20 Franken gebüsst werden.
Diese neue Regelung bedeutet insbesondere für sportliche E-Bikes (E-MTB, E-Rennvelo und E-Gravel) bis 25 km/h eine Umstellung. Während bei schnellen E-Bikes und bei City-E-Bikes Front- und Rücklichter meist bereits zur Ausrüstung gehören, müssen solch sportliche E-Bikes künftig mit Licht nachgerüstet werden, sofern das Velo auf öffentlichen Strassen verwendet wird; immerhin sind Klicksysteme zulässig.
Tachopflicht bei schnellen E-Bikes kommt
Während das Tagfahrlicht schon sehr bald Pflicht wird, dauert es bei der Tachopflicht noch zwei Jahre: Schnelle E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h müssen mit einem Geschwindigkeitsmesser ausgerüstet sein, damit Tempovorschriften von E-Bike-Fahrenden besser befolgt werden, speziell in Tempo-20- und Tempo-30-Zonen. Überschreitungen werden mit 30 Franken gebüsst; das gilt auch für langsame Pedelecs, für die kein Tacho vorgeschrieben ist. Für die Geschwindigkeits¬messer ist keine Typengenehmigung und keine offizielle Eichung erforderlich. Die Anzeige darf aber nicht mehr als 10 Prozent plus 4 km/h über die tatsächliche Geschwindigkeit abweichen. Die Tachopflicht für neu in den Verkehr gesetzte E-Bikes gilt per 1. April 2024. Bereits heute im Ver¬kehr stehende, schnelle E-Bikes müssen bis zum 1. April 2027 nachgerüstet werden.
Allerdings scheint dieser Passus ein ziemlicher Paragraphentiger zu sein, da doch heute (ausser einigen puristischen Lifestyle-Modellen) die allermeisten E-Bikes auf dem Display die Geschwindigkeit anzeigen können!
Die Fahrradlobby Pro Velo ist immerhin froh, dass die schon lange angedachte Velohelmflicht für langsame E-Bikes bis auf weiteres noch abgewendet werden konnte.

Text: Peter Hummel, Foto: Velosuisse

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