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Symposium zum S-Pedelec – rechtlicher Status und Marktposition
LEVA-Europe-Managerin Annick Roetynck.

Am 6. Februar organisierte LEVA-EU – die europäische Vertretung des E-Leichtfahrzeug-Lobbyverbandes LEVA – zusammen mit den Projektpartnern von 365SNEL ein europäisches Symposium zum Thema »rechtlicher Status und die Marktposition von S-Pedelecs« (bis zu 45 km/h). Circa 50 Teilnehmer hatten sich für dieses Symposium nach Brüssel geben. Gut vertreten: Anbieter von Fahrrad-Komponenten und Komplett-Fahrrädern.

Auf diesem auch von Vertretern der Europäischen Kommission besuchten Symposium berichteten mehrere E-Bike-Anbieter über große Schwierigkeiten bei der Zulassung von schnellen Pedelecs.
Darüber hinaus kann aus den Forschungsergebnissen des flämischen Mobilitätsprojekts 365SNEL abgeleitet werden, dass eine geplante Typgenehmigung Risiken für S-Pedelec-Fahrer in sich birgt.
Insgesamt wurde auf dem Symposium an unzähligen Beispielen deutlich, welche große und kleine Hindernisse bei der Typgenehmigung von S-Pedelec vorhanden sind. Was bei der Beseitigung vorhandener Stolpersteine deutlich wird: das dadurch auch der Verkaufspreis von S-Pedelecs wohl oder übel in die Höhe geht.
Fakt ist: in der technischen Vorschrift (Verordnung 168/2013) hat die Europäische Union das S-Pedelec als Moped kategorisiert. So haben alle Mitgliedsstaaten diese Kategorie (laut Leva »sklavisch«) in ihren Verkehrsvorschriften kopiert – außer Belgien«: »Dank einiger visionärer Beamter wird das S-Pedelec in der belgischen Straßenverkehrsordnung nicht als Moped deklariert, sondern in eine eigene ‚Klasse P‘ gesteckt. Diese ermöglichte es, angepasste Verkehrsregeln mit neuen Verkehrszeichen zu entwickeln, die mit dem Buchstaben ‚P‘ S-Pedelecs zulassen oder ausschließen.«
Was allerdings in Belgien zu Beginn als Hindernis angesehen wurde: die Verkehrssicherheit. Diese Befürchtung verblasste, weil die belgische Straßenverkehrsordnung den S-Pedelec-Fahrer die freie Wahl zwischen Straße und Radweg lässt. Die allgemeine Regel sieht lediglich vor, dass bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h auf der Straße S-Pedelec-Fahrer zwischen Straße und Radweg wählen können. Wenn die Geschwindigkeits-Begrenzung auf der Straße allerdings höher als 50 km/h ist, ist er verpflichtet, den Radweg zu benutzen.
Mehr Details, was Vertreter von S-Pedelec-Anbietern wie Stromer und Riese & Müller dazu zu sagen haben und was sich diesbezüglich sonst noch in Sachen Typgenehmigung tut, erfahren Sie in einer der kommenden RadMarkt-Ausgaben.

Text: Jo Beckendorff/LEVA-Europe, Fotos: LEVA-Europe

 

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