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Velodata empfiehlt: Bei EC-Lastschriften Adresse vermerken

Aus aktuellem Anlass empfiehlt der Branchen- und Kassensoftwareanbieter Velodata aus Stolberg, bei einfachen EC-Lastschriften ohne PIN immer die vollständige Adresse des Kunden zu erfassen und auf dem Beleg zu drucken.

Hintergrund ist der, dass es bei der Lastschrift ohne Geheimzahl (persönliche Identifikationsnummer PIN) keine Zahlungsgarantie gibt. Bei einem mit Velodata arbeitenden Händler sei eine solche Lastschrift geplatzt, weil das Konto des Kunden nicht gedeckt war oder er die Lastschrift widerrufen hatte, berichtet Velodata-Geschäftsführer Dieter Koll. Die Bank habe den Namen und die Anschrift des Kunden nicht nennen wollen. Nach Recherchen der Velodata bei ihrer eigenen, nicht an dem Vorfall beteiligten Bank erteilen Banken aufgrund der  Datenschutzbestimmungen keine Auskünfte mehr über Kundendaten, solange kein richterlicher Beschluss vorliegt. Höchstens würden sie selbst den entsprechenden Kunden anschreiben und auffordern, mit dem betroffenen Händler Kontakt aufzunehmen.
Velodata rät daher, zur Sicherheit Zahlungen per EC-Karte ohne PIN nur noch mit Kundenadresse abzuwickeln. Über die Kassensoftware kann der Händler dann im Fall einer geplatzten Lastschrift die Adresse des Schuldners ermitteln und Kontakt aufnehmen.

vz

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